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moppel292 23.06.2009 11:07

Mietvertrag von 1981 - Tapete entfernen?
 
Haben einen Mietvertag von Juli 1981 Der immer auf 5 jahren lief.
Seit dem haben wir ihn nicht mehr in der Hand Gehabt.
Sollten nächstes Jahr Eigenbedarf bekommen,was o.k. war.
Haben vorige eine neue Wohnung aber schon gefunden,Zum 30 sept. schon gekündigt.Wurde von Beiden Seiten schon unterschrieben.
Muss ich beim Auszug Tapeten abmachen,davon ist ein Raum die Tapete überstrichen ?Kann der vermieter das verlangen ?
Ist es richtig Wohnung komplett putzen ,,Fenster ,Böden,Bad ,- Pvc Raus,- und dann übergabe Protokoll Machen -Schlüssel abgeben ?????
Vielen Dank Im voraus

Recht-Einfach 25.06.2009 17:21

AW: Mietvertrag von 1981 - Tapete entfernen?
 
Hallo moppel292,

bzgl. der Tapeten ist die Frage, ob die Wohnung bei Einzug auch nicht tapeziert war und was diesbezüglich im Mietvertrag geregelt ist. Aber es ist nicht unüblich die Wohnung vor Auszug von Tapeten befreien zu müssen.

Eine Wohnung wird bei Auszug in der Regel "besenrein" übergeben. Dies bedeutet, dass die Wohnung ausgefegt werden muss. Das Putzen der Fenster, der Küche und des Bades ist auch zu empfehlen.

Dann wird die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter besichtigt, ein Übergabeprotokoll angefertigt, welches besagt, das die Wohnung übernommen wurde oder das noch Restarbeiten ausstehen und dann findet die Schlüsselübergabe statt, bei welcher kein Schlüssel vom Mieter zurückbehalten werden darf.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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