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Jahresvertrag über 5 Jahre

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  #1  
Alt 19.05.2013, 15:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2013
Beiträge: 1
Standard Jahresvertrag über 5 Jahre

Ich habe in unseren Mietvertrag eine Klausel mit eingebaut,es wird festgelegt,dass 5 Jahre eine Kündigung des Vermieters,z.b.wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen ist!!!So weit so gut.Nun haben wir unsere Beziehung nach 2 Jahren beendet und wollten die Wohnung gerne Kündigen ,da sie mit 100 Quadratmetern für eine Person nicht zu Unterhalten ist!!
Da macht uns aber unser Vermieter einen Strich durch die Rechnung und drückt auf die Vertraglichen Vereinbarungen!
Vom Chef unserer wbg in unserer Stadt habe ich wiederum erfahren,dass unsere Vermieterin im Streitfall kein Recht bekommt und wir unter einhaltung der 3Monatigen Kündigungsfrist die Wohnung verlassen dürfen!???



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  #2  
Alt 19.05.2013, 17:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: 5Jahresvertrag

Diese Klausel betrifft doch nur die Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter. Scheinbar weiß dieser VM nicht, was er in seinem Vertrag vereinbart hat.

Also gilt die gesetzliche Kündigung von 3 Monaten. Frühester Termin wäre dann der 31.08.

Am besten die Kündigung bis zum dritten Werktag des Juni im Beisein eines Zeugen dem Vermieter überreichen, dann kann er nicht behaupten, dass er die Kündigung nicht erhalten hat.

Über sein mögliches Geschrei müssen Sie sich keine Gedanken machen. Sie sind im Recht.
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  #3  
Alt 20.05.2013, 08:26
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: 5Jahresvertrag

Zitat:
Zitat von Magli Beitrag anzeigen
Ich habe in unseren Mietvertrag eine Klausel mit eingebaut,es wird festgelegt,dass 5 Jahre eine Kündigung des Vermieters,z.b.wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen ist!!!So weit so gut.Nun haben wir unsere Beziehung nach 2 Jahren beendet und wollten die Wohnung gerne Kündigen ,da sie mit 100 Quadratmetern für eine Person nicht zu Unterhalten ist!!
Da macht uns aber unser Vermieter einen Strich durch die Rechnung und drückt auf die Vertraglichen Vereinbarungen!
Vom Chef unserer wbg in unserer Stadt habe ich wiederum erfahren,dass unsere Vermieterin im Streitfall kein Recht bekommt und wir unter einhaltung der 3Monatigen Kündigungsfrist die Wohnung verlassen dürfen!???
Beabsichtigt war ein befristeter Mietvertrag. In diesem Fall ein Kündigungsverzicht. Ein Kündigungsverzicht darf aber nach geltendem Recht nicht über 4 Jahre hinaus gehen.

Somit handelte es sich von Beginn an ein unbefristeter Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
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Antwort

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Stichworte
eigenbedarf, kündigung, kündigungsausschluss, kündigungsfrist, kündigungsverzicht


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