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Ina1109 22.06.2013 10:45

Gemeinsamer Mietvertrag - einer zieht aus, neue Freundin breitet sich in Wohnung aus
 
Meine Tochter hat folgende Situation: Nach der Trennung von ihrem Freund haben beide den Mietvertrag gekündigt, der jetzt noch 2 Monate läuft. Meine Tochter ist bereits ausgezogen. Ihr Ex-Freund lässt offensichtlich jetzt aber für die Restlaufzeit seine neue Freundin mit in der Wohnung wohnen: Im Bad ist ihr kosmetisches Vollprogramm ausgebreitet, im nun leeren Zimmer meiner Tochter trocknet ihre Wäsche. Wie kann verhindert werden, dass sich die neue Freundin auf Kosten meiner Tochter dort ausbreitet? Schließlich muss meine Tochter bis zum Ende der Mietdauer sowohl die halbe Miete als auch hälftig die Nebenkosten zahlen, die die "Neue" verursacht. Danke im Voraus für Rückmeldungen!

Regenmacher 22.06.2013 14:34

AW: gemeinsamer Mietvertrag, einer zieht aus, neue Freundin breitet sich in Wohnung a
 
Da diese Frage mit Mietrecht nichts zu tun hat, hier greift Zivilrecht, wenn sich 2 erwachsene Personen nicht mehr grün sind, bitte einen Anwalt konsultieren.

Regenmacher 22.06.2013 15:03

AW: gemeinsamer Mietvertrag, einer zieht aus, neue Freundin breitet sich in Wohnung a
 
Nachtrag!

Mietrecht regelt das Miteinander zwischen Mieter und Vermieter, nicht aber zwischen gleichberechtigten Mietern, wie in diesem Fall.

Weinkenner 30.06.2013 13:11

AW: Gemeinsamer Mietvertrag - einer zieht aus, neue Freundin breitet sich in Wohnung
 
Das ist nicht ganz richtig Regenmacher.

@Ina1109:

Was Ihr tun könnt:

1. Ihr Zimmer abschließen falls ein Schlüssel vorhanden ist.

2. Den Vermieter kontaktieren, dass eine neue Person in die Wohnung eingezogen ist. Da diese Person nicht im Mietvertrag steht und auch nicht unter dieser Adresse gemeldet ist, wird der Vermieter bestimmt nicht erfreut sein. Die Freundin ist nämlich nicht berechtigt dort zu wohnen.

3. Haben deine Tochter und ihr Exfreund jeweils einen eigenen Mietvertrag unterschrieben oder beide zusammen nur einen Mietvertrag? Falls jeder für sich einen eigenen Mietvertrag hat, kann deine Tochter eine erhebliche mietminderung verlangen.

Das liegt daran, dass deine tochter nicht richtig gebrauch von der Wohnung machen kann, da eine dritte Person dort eingezogen ist (ohne MV) und sich dort breit macht. Es ist deiner Tochter also nicht mehr möglich in der Wohnung zu wohnen bzw. normal gebrauch davon zu machen. Dies ist nicht nur wegen Platzmangel der Fall sondern auch weil deine Tochter evtl. angst hat vor einer fremden Person (so als Tipp ;) ).

Mietminderung - Portal für Mieter und Vermieter: Mietminderung.org

Schau mal hier, da findest du alle Infos was man bei einer Mietminderung beachten muss und was zu tun ist. Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter denkt an ein Übergabeprotokoll. Und wenn der Vermieter nichts unternimmt gegen die dritte Person, so können evtl. Schäden an der Wohnung auf die dritte Person und den Exfreund geschoben werden. Das setzt natürlich voraus, dass deine tochter und der Exfreund gesonderte Mietverträge haben. Es könnte sogar sein, dass eine fristlose Kündigung seitens deiner Tochter möglich ist. Da müsste dann aber tatsächlich ein Anwalt konsultiert werden.


Lieben Gruß,

Weinkenner

Regenmacher 03.07.2013 18:58

AW: Gemeinsamer Mietvertrag - einer zieht aus, neue Freundin breitet sich in Wohnung
 
Hier schreibt der Weinkenner von Dingen, von denen er keine Ahnung hat. Darum bitte vergessen, was er geschrieben hat, stimmt nämlich vorne und hinten nicht.
Zitat:

Falls jeder für sich einen eigenen Mietvertrag hat, kann deine Tochter eine erhebliche mietminderung verlangen.
Schon alleine von einer Mietminderung zu reden, wenn eine Person aus eigenen Stücken aus der Wohnung auszieht ist doch wohl nur als Witz zu verstehen.

Zitat:

Die Freundin ist nämlich nicht berechtigt dort zu wohnen.
Schon mal was von Besuch gehört, den der VM nicht verbieten kann.

Zitat:

Und wenn der Vermieter nichts unternimmt gegen die dritte Person,
Unsinn, was soll der VM denn gegen den Besuch unternehmen?


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