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HeinrichGeorg 15.07.2013 11:53

Kein schriftlicher Mietvertrag
 
Hallo und guten Morgen,

habe seit 1 1/2 Jahren einen Raum vermietet an einen Trödler in dem er Gegenstände untergebracht hat. (Ohne schriftlichen Mietvertrag).
Vereinbart war eine zweimonatige Bezahlung im voraus. Im vergangenen Jahr klappte die Zahlung immerhin noch schleppend, (erst nach Erinnerung). In diesem Jahr habe ich noch kein Geld gesehen.

Habe den Mieter beim Einkaufen getroffen und angesprochen, (er wohnt im gleichen Ort). Er versprach in der darauffolgenden Woche zu zahlen - das ist jetzt mittlerweile 7 Wochen her.
Kann ich dem Mieter fristlos kündigen? Was passiert mit den Trödelgegenständen, falls er sich gar nicht meldet?


Vielen Dank für einen Rat!

Regenmacher 15.07.2013 15:52

AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
 
Zitat:

Kann ich dem Mieter fristlos kündigen?
Ja!

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Abby 11.10.2013 14:21

AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
 
Ja, du kannst ihm fristlos kündigen.

Was mit den Sachen passiert, weiß ich allerdings nicht. Ich würde ihm vielleicht mitteilen, was dein Vorgehen ist und dass er doch schleunigst seine Sachen rausholen soll (in der Hoffnung, dass er das dann auch tut).

itzebitz27 06.06.2018 16:17

AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
 
Ja das kannst du, aber vor gericht gehen kannst du nicht, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt!

Regenmacher 06.06.2018 16:52

AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
 
Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.

Rudolf1962 20.08.2018 02:31

AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
 
Ja das kannst du, aber vor gericht gehen kannst du nicht, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt!

JochenC 20.08.2018 02:40

AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
 
Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.


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