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josih 17.07.2013 18:29

Vertragsrücktritt?
 
Hallo lieber Leser,

ich habe eine Frage bezüglich des Vertragsrücktritts in einer Mietsache.

Folgendes fingiertes Beispiel:

Nach einer Wohnungsbesichtigung und einer anschließenden Terminvereinbarung mit dem Vermieter, folgte ein Gespräch mit dem Vormieter, dem Vermieter und dem zukünftigen Mieter/ Interessenten. Bei diesem Gespräch erfolgte die Vorlage eines- nach Aussage des Vermieters- vorläufigen Mietvertrages, der rechtskräftig sei. (Um diesen Vertrag geht es!!!) Dazu folgte die Aussage, dass der "richtige", dreiseitige Standardvertrag zur Schlüsselübergabe beidseitig unterschrieben wird. Zusätzlich betonte der Vermieter einen Mieter zu wollen, der mindestens drei Jahre in der Wohnung wohnt. ("vorläufiger Vertrag" befindet sich nachstehend) Zu diesem Zeitpunkt bestand auf Seiten des Interessenten die feste Annahme weitere drei Jahre in der Stadt X zu wohnen. Es folgte die Unterzeichnung des "vorläufigen Vertrages".

Nach zwei Tagen meldete sich der zukünftige Mieter noch einmal bei dem zukünftigen Vermieter, um die Übermittlung des "richtigen Vertrages" zu erbitten. Darauf sagte der Vermieter "es sei Vertrauenssache", dass er glaubt der zukünftige Mieter würde ihm nicht vertrauen und der "vorläufige Vertrag" sei ein Standardformular, welches rechtskräftig ist. Es könnte nachgeprüft werden, dieses Formular und den dreiseitigen Standardvertrag würde er immer benutzen. Nachdem der zukünftige Mieter darauf hingewiesen hat, dass es ihm nicht um Vertrauen geht, sondern nur um eine persönliche Vertragsprüfung (des richtigen Vertrags) in ruhiger Minute mit genügend Zeit alle Punkte sorgfältig zu lesen, erwiderte der Vermieter er könne den "vorläufigen Vertrag" auch zerreisen. "Dann würde man es halt sein lassen. Es gibt genügend Interessenten."

Schließlich beruhigte der zukünftige Mieter den Vermieter mit dem Verweis, dass die vorherige Vertragsdurchsicht das gut Recht sei und brachte ihm nochmals sein Anliegen vor. Der Vermieter bat darum nach einer Woche noch einmal anzurufen, um alles Weitere zu klären und nochmals um den richtigen Vertrag zu bitten. "Vorher könnte man sich ja auch den richtigen Vertrag des Vormieters anschauen."

Der zukünftige Mieter wollte lediglich sehen ob der Vermieter eine Klausel zum Verzicht der Kündigungsmöglichkeit (3 Jahre) einbaut.

Nach diesem sehr merkwürdigen Vorgehen des Vermieters und nicht immer sehr angenehmen Telefonaten, überkommt den zukünftigen Mieter in der Mietsache ein eher ungutes Gefühl. Er würde gern vom "vorläufigen Vertrag" zurücktreten, da er bislang den "richtigen Vertrag" noch nicht erhalten und unterschrieben hat.

Das teilte er dem Vermieter mit und begründet sein Wunsch nach Rücktritt einerseits mit einem unguten Gefühl und andererseits mit keiner gesicherten Mietzeit von drei Jahren. (in der Zwischenzeit folgten Gespräche mit der Ausbildungsstätte, dass keine sichere Verlängerung der Ausbildung gewährleistet werden kann) In diesem Zusammenhang bat er um Kulanz und bot ihm an, den aufgekommenen Aufwand mit einer Monats-Kaltmiete zu entschädigen.

Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Besteht die Möglichkeit von diesem "vorläufigen Vertrag" zurückzutreten? Unter welchen Voraussetzungen wäre dies möglich?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße.

https://www.dropbox.com/s/ylyhuupw8m4q9gb/Foto.JPG

anitari 17.07.2013 19:26

AW: Vertragsrücktritt?
 
Puh, ziemlich langer Text. Ich konnte nur herauslesen das dieser "vorläufige" Mietvertrag lediglich vorgelegt wurde, aber nicht unterschrieben.

Richtig?

josih 17.07.2013 19:33

AW: Vertragsrücktritt?
 
Jap, sorry. Wusste nicht wie ich es kurz erklären soll. ^^

Der vorläufige Vertrag ist bereits unterschrieben.

anitari 17.07.2013 19:45

AW: Vertragsrücktritt?
 
Zitat:

Zitat von josih (Beitrag 7723)
Jap, sorry. Wusste nicht wie ich es kurz erklären soll. ^^

Der vorläufige Vertrag ist bereits unterschrieben.

Das ist natürlich dumm. Da bleibt genau genommen nur noch die fristgerechte Kündigung.

Steht denn in diesem "vorläufigen" Mietvertrag (so was gibt es eigentlich gar nicht) etwas von Gegenseitigem Kündigungsverzicht?

Es geht doch um deutsches Mietrecht? Ich Frage wegen der 3 Jahre Kündigungsverzicht. In D sind nämlich 4 Jahre erlaubt.

Sange 18.07.2013 08:24

AW: Vertragsrücktritt?
 
Das habe ich eben gefunden. Vielleicht hilft es ja.

Wann verliert ein Mietvertrag seine Gültigkeit?

Dem folgend, könnte man diesen "vorläufigen Mietvertrag" inzwischen als unwirksam betrachten.


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