Satanlage abbauen trotz Erlaubnis
Wir sollen unsere Satanlage abbauen sagt der neuer VM.
Es gab beim Einzug einen Aushang vom alten VM, das die Aufstellung einer Satanlage erlaubt ist wenn keine Löcher ins Gebäude gebohrt werden. Daran habe ich mich gehalten und ca. 2m vom Gebäude meine Anlage installiert. Kann der neue VM das Rundschreiben von mir verlangen oder kann er sich auch an den alten VM wenden? |
AW: Satanlage abbauen trotz Erlaubnis
Hallo keslor,
ich bin der Meinung, dass der neue Vermieter dieses Schreiben oder diese Mitteilung des alten Vermieters durchaus verlangen kann. Dies dient ja gleichzeitig auch als Nachweis, dass die Sat-Anlage rechtmäßig und mit Erlaubnis installiert wurde. Wenn du das Schreiben nicht mehr haben solltest, versuche es doch beim alten Vermieter noch einmal einzuholen, um es dem neuen Vermieter vorzulegen und die Installation der Anlage zu legitimieren. Freundliche Grüße Mietrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:41 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1