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Mietvertrag nach Tod des Partners

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.07.2013, 18:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2013
Beiträge: 1
Standard Mietvertrag nach Tod des Partners

Hallöchen,

vielleicht kann mir ja einer helfen. Meine Mama wohnt in einer Genossenschaft Wohnung. Mein Papa ist im Januar gestorben. Jetzt haben die sich von der Genossenschaft gemeldet und meine Mama soll einen neuen Mietvertrag bekommen. Der alte Mietvertrag ist von meinem Papa und auch von Ihr unterschrieben worden. Heute haben die sich wohl gemeldet , das jemand von der Genossenschaft kommen würde und ein Protokoll aufnehmen will was den alles zu machen wäre. Auch hat meine Mama Angst das die , die Miete erhöhen und von Ihr noch Kaution verlangen. Meine Mama wohnt dort seit 47 Jahen und damals brauchte man keine Kaution zu hinterlegen. Wäre das den dann rechtens??? Ihr würden ja dann auch die Mietgliedsjahre bei einem neuen Vertrag verloren gehen.

Lg Nane



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  #2  
Alt 26.07.2013, 11:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Mietvertrag nach Tod des Partners

Es kann dem Vermieter niemand verbieten dem Mieter einen neuen Vertrag anzubieten.

Der Mieter (Mama) muß und sollte das Angebot aber nicht annehmen. Sprich den Vertrag nicht unterschreiben. Dazu besteht keine Verpflichtung!

Sie hat einen gültigen Mietvertrag, Basta.
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  #3  
Alt 26.07.2013, 11:57
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Mietvertrag nach Tod des Partners

Zitat:
Der alte Mietvertrag ist von meinem Papa und auch von Ihr unterschrieben worden.
Das ist entscheidend. Der Mietvertrag gilt unverändert weiter.

Zitat:
Heute haben die sich wohl gemeldet , das jemand von der Genossenschaft kommen würde und ein Protokoll aufnehmen will was den alles zu machen wäre.
Das wäre nun doch etwas genauer zu beschreiben. Es könnte sich doch auch einfach nur um erforderliche Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahme handeln. Dazu wird natürlich eine Wohnungsbesichtigung erforderlich.
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  #4  
Alt 26.07.2013, 12:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Mietvertrag nach Tod des Partners

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Das ist entscheidend. Der Mietvertrag gilt unverändert weiter.
Selbst wenn nicht von ihr unterschrieben würde der Vertrag weiter gelten.
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Stichworte
genossenschaft, kaution, mieterhöhung, wohnungsbesichtigung, übergabeprotokoll

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