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Dt-schulte 29.11.2013 08:25

Kündigungsfrist bei mündlich fortgeführtem befristetem Mietvertrag
 
Hallo alle zusammen,

folgendes Problem beschäftigt meine Frau und mich seit heute.

Wir bewohnen ein Haus seit dem 1.8.2008 zur Miete. Der Mietvertrag wurde damals Befristet auf drei Jahre abgeschlossen, da der Vermieter seinerzeit nicht ausschliessen konnte das er das Haus danach selber wieder bewohnt. Das war auch OK für uns.

Die Laufzeit wurde angegeben bis zum 31.07.2011, mit dem passus, die Verlängerung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen.

Zum 31.07.2011 passierte gar nix, das Mietverhältnis lief stillschweigend weiter. Irgendwann kam mal die Meldung vom Vermietet er müsse die Miete erhöhen, das haben wir akzeptiert und das wars.

Zwischendurch kam mal im Gespräch mit dem Vermieter das Thema auf, wir könnten das Haus ja kaufen. Das wurde mehr oderw eniger Ernst in Angriff genommen, da der Kaufpreis den Wert dezent überstieg.

Heute war die Kündigung im Briefkasten mit sinngemässem Wortlaut. Eigenbedarfskündigung, da unser Vermieter im Moment mehr schlecht als recht Wohnt.( Das ist auch völlig OK für uns, das er uns aus diesem Grund kündigt).er stellt uns vor die Wahl, entweder Kauf bis 31.12 oder Auszug bis 28.02.

Ich habeihn heute angerufen und ihm gesagt, das ich mit der Kündigungsfrist nicht einverstanden bin, da die Wohndauer mittlerweile 5 Jahre übersteigt und wir daher 6 Monate haben. Er meinte lapidar, aufgrund des damals geschlossenen Mietvertrages hätte er uns sogar mit einer Frist von 6 Wochen kündigen können. Wir können ja kaufen oder hätten sonst ja jetzt drei Monate zeit uns was neues zu suchen.

Irgendwie kommt mir das alles sehr komisch vor. Wie ist hier die rechtliche Lage? Ich less laufend im Netz was von gesetzlichen Regelungen bei mündlichem Vertrag, aber nichts darüber wie es sich verhält wenne s einen Vertrag gab, der aber schriftlich verlängert werden muss.

Ich sag jetzt schonmal vielen Dank.

P.S.: Zum Mieterschutzbund geh ich auch so schnell wie möglich. Ich möchte keinen Ärger, lieber einen konstruktiven Umgang miteinander als eine Konfrontation. Wir ziehen gerne vorher aus, wenn wir was adequates finden, wollen uns aber nicht mit diesen Aussagen abfertigen lassen


http://img296.imagevenue.com/loc540/..._122_540lo.jpg

Regenmacher 29.11.2013 11:27

AW: Kündigungsfristen mündlich fortgeführter befrister Mietvertrag
 
Ihr Mietvertrag läuft ohne Unterbrechung seit dem 1.8.2008, also länger als 5 Jahre. Demnach gelten als Kündigungsfrist die von Ihnen erwähnten 6 Monate. Da ändert auch nichts daran, dass der Vermieter irgendwelche Klauseln in den Mietvertrag hinein interpretiert.

Dt-schulte 29.11.2013 11:33

AW: Kündigungsfristen mündlich fortgeführter befrister Mietvertrag
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Vielleicht können Sie mir auch etwas zum Status Mietvertrag sagen.
Gilt der damals geschlossene oder sind wir als Mieter im Moment im Status "mündlicher Mietvertrag" mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten und der damals schriftlich erstellte Mietvertrag hat aufgrund der Neufassungsklausel seine Gültigkeit verloren?

Viele Grüße

Regenmacher 29.11.2013 12:31

AW: Kündigungsfristen mündlich fortgeführter befrister Mietvertrag
 
Sie haben einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen. Der wird jetzt nicht zum mündlichen, wenn der Vermieter seine Option der Verlängerung nicht wahr nimmt.

Anders herum passt es eher. Wenn der Grund für die Befristung nicht im Vertrag angegeben war, dann war dies von Anfang an ein unbefristeter Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigung.

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=839

Dt-schulte 29.11.2013 12:43

AW: Kündigungsfristen mündlich fortgeführter befrister Mietvertrag
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 8301)
Sie haben einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen. Der wird jetzt nicht zum mündlichen, wenn der Vermieter seine Option der Verlängerung nicht wahr nimmt.

OK, ich bin davon ausgegangen das der rot unterlegte Passus den Mietvertrag unwirksam werden lässt.

Aber der Punkt erübrigt sich ja dann ja hiermit:

Zitat:

Anders herum passt es eher. Wenn der Grund für die Befristung nicht im Vertrag angegeben war, dann war dies von Anfang an ein unbefristeter Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigung.

Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit
Somit haben wir sowieso von Anfang an unbefristet gewohnt.

Danke sehr.

Ich möchte mich an dieser Stelle übrigens für das formatenstellende Foto oben entschuldigen. Leider kann ich es nicht mehr rausnehmen.

Dt-schulte 29.11.2013 13:12

AW: Kündigungsfristen mündlich fortgeführter befrister Mietvertrag
 
Eine letzte Frage habe ich noch wenn ich darf ;)

Verschiebt sich die Kündigungsfrist bei dem Wiederspruch jetzt nach hinten, oder aber wird immer ausgegangen vom ersten Kündigungsversuch?

Dt-schulte 02.01.2014 12:23

AW: Kündigungsfrist bei mündlich fortgeführtem befristetem Mietvertrag
 
Hallo,

ich muss dieses Thema nochmal auffrischen.

Ich habe den Wiederspruch abgesendet. Darin bin ich auf §575 eingegangen, sowie §573. Sprich ich geh nicht von einem befristeten Mietvertrag aus und beharre auf 6 Monate Kündigungsfrist. ( Ich stelle gerne eine Kopie des Mietvertrages sowie der Kündigung und des Wiederspruches online)

Mein Vermieter war von diesen Aussagen nicht sonderlich erfreut, sondern besteht darauf, dadurch das der Mietvertrag immer wieder mündlich verlängert wurde, gelten eigentlich nur 6 Wochen, er gibt uns aber gnädigerweise bis zum 28.02.2014 Zeit.
Sollten wir nicht aussziehen und ihm entstehen weitere Kosten, dann würde er uns die in Rechnung stellen.

Ich bin mir gerade nicht sicher, bewege ich mich hier auf dünnem Eis oder kann ich mich entspannt zurücklehnen und die Dinge laufen lassen. Er möchte jetzt erstmal einen Anwalt aufsuchen, ich bin mir aber nicht sicher, ob das bei mir schon Not tut.

Vielen Dank und viele Grüße.

Regenmacher 02.01.2014 12:38

AW: Kündigungsfrist bei mündlich fortgeführtem befristetem Mietvertrag
 
Zu Ihrer Fragestellung habe ich ausreichend Hinweise auf bestehende Gesetze gegeben. Wenn Ihr Vermieter nicht in der Lage ist, diese Gesetze zu verstehen, dann ist meine Hilfe hier beendet.

Ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung erteilen, das sollten Sie verstehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht. Das geht bequem und preiswert auch online. Z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Zitat:

immer wieder mündlich verlängert wurde, gelten eigentlich nur 6 Wochen, .
Alleine diese Aussage des Vermieters beweist, dass er unbedingt einen Anwaltsbrief benötigt, um von seinen dummen Ideen befreit zu werden.

Dt-schulte 02.01.2014 12:42

AW: Kündigungsfrist bei mündlich fortgeführtem befristetem Mietvertrag
 
Herzlichen Dank Regenmacher.

Damit ist das Thema für mich auch hier erstmal durch. Ich verstehe es sehr gut, das hier keine Rechtsberatung erfolgen darf. Ich bin durch Ihre Hinweise auf einen guten Kurs gekommen.

Sollte noch was kommen dann werde ich auch an einem Anwalt nicht vorbeikommen.

Vielen Dank und ein erfolgreiches, gesundes Jahr 2014


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