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Falla 06.01.2014 14:35

Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Einzugsermächtigung, die Bestandteil eines Mietvertrags ist/war. Der Mietvertrag wurde seinerzeit mit dem Objekteigentümer abgeschlossen, der damals allerdings schon durch eine Verwaltungsfirma vertreten wurde. Zum Anhang gehörte eine Einzugsermächtigung für die Miete, die namentlich allerdings nur auf die Verwaltungsfirma ausgestellt wurde.
Nun hat der Verwalter gewechselt. Der alte Verwalter hat mir schriftlich erklärt, dass die Einzugsermächtigung damit endet und mir die Bankverbindung des neuen Verwalters mitgeteilt.

Und jetzt frage ich mich, ob ich immer noch vertraglich verpflichtet bin, dem neuen Verwalter eine Einzugsermächtigung auszustellen, oder ob ich die Miete wieder eigenständig überweisen kann.

Wäre toll, wenn jemand dazu etwas sinnvolles sagen kann!

Regenmacher 06.01.2014 14:53

AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Zitat:

Der alte Verwalter hat mir schriftlich erklärt, dass die Einzugsermächtigung damit endet und mir die Bankverbindung des neuen Verwalters mitgeteilt.
Das dürfte doch wohl klar genug sein. Wie Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung pünktlich, wie es das Gesetz vorschreibt, nachkommen, ist doch einzig und allein Ihr Problem.

Falla 06.01.2014 15:15

AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Danke für die flotte Antwort. Naja, so extrem klar ist mir das nicht. Es gibt da nämlich mehrere Dinge, die für mich etwas wiedersprüchlich sind:

1. Die Einzugsermächtigung ist nun mal als Bestandteil des Mietvertrags im selbigen aufgeführt (wörtlich ist dort "die" Ermächtigung genannt und nicht "eine").

2. In der Ermächtigung steht außerdem, dass diese "unwiederruflich gilt, längstens jedoch bis zur Vertragskündigung". Das irritiert mich schon etwas. Hätte ich wohl besser vorher schon schreiben können. Demnach hätte der alte Verwalter das ja eigentlich auch nicht einfach so einstellen können, oder?

3. Und dann ist es eben so, dass im Mietvertrag die Firma ja als Vertreter des Eigentümers schon genannt wird. Vom Eigentümer ist zwar bei der Lastschrifterteilung nicht mehr die Rede, aber ich weiß nicht ob ein Richter einem das im Zweifelsfall um die Ohren hauen würde. Der Mietvertrag selbst bleibt ja auch weiter gültig, ohne dass etwas neu unterschrieben wurde.

Regenmacher 06.01.2014 15:29

AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Ob eine Eizugsermächtigung (Lastschrift) in dieser Form unkündbar ist, will ich ganz ehrlich bezweifeln. Laut Gesetz ist die Miete eine Bringeschuld, Sie sind für den pünklichen Eingang der Miete ganz allein verantwortlich.

Aber ich verstehe jetzt nicht, warum Sie nicht zufrieden mit der neuen Lösung sind.

Falla 06.01.2014 15:43

AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Naja, ich hatte für den neuen Verwalter gesagt, dass ich einen Dauerauftrag für die Miete eingerichtet habe. Und er meinte dann ja nee, das geht ja so nicht, die Ermächtigung sei ja Vertragsbestandteil und ich solle jetzt eine Ermächtingung ausstellen. Das wäre zwar kein Weltuntergang aber es hat mich einfach etwas geärgert und deswegen möchte ich gerne wissen, ob das so sein muss oder nicht.

Und diese Lastschriftklauseln sind mittlerweile doch ziemlich verbreitet, oder nicht? Dann wären diese Vertrag ja alle rechtwidrig, zumindest wenn sie nur zusammen mit dem Mietvertrag gekündigt werden können?

Regenmacher 06.01.2014 16:38

AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Was denn jetzt? Im Eingangsbeitrag hört sich das aber ganz anders an

Zitat:

Der alte Verwalter hat mir schriftlich erklärt, dass die Einzugsermächtigung damit endet und mir die Bankverbindung des neuen Verwalters mitgeteilt.
Darum ist für mich hier Schluss. Fragen Sie einen Anwalt, wie Sie sich verhalten sollen: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Sie sollten sich aber von Anfang an klarer ausdrücken als Sie es hier im Forum gemacht haben.

Falla 06.01.2014 16:50

AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Ja, genau! Was denn jetzt? Dashalb bin ich ja hier, weil die Sache eben etwas durcheinander ist.
Zitat:

Der alte Verwalter hat mir schriftlich erklärt, dass die Einzugsermächtigung damit endet und mir die Bankverbindung des neuen Verwalters mitgeteilt.
Das ist so ja auch vollkommen richtig wiedergegeben. Ich weiß nicht, wo jetzt plötzlich das Problem ist. Aber es kann ja durchaus sein, dass der alte Verw. keine Ahnung hat bzw. sein Schreiben unglücklich formuliert hat. Die eine Seite sagt dieses, die andere jenes und im Vertrag steht solches.

Das die Sache nicht besonders konsistent ist, ist ja nicht meine Schuld ;)
Aber trotzdem danke für die Kommentare bis hierhin.

Elban 18.04.2014 18:53

AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 8404)
Ob eine Eizugsermächtigung (Lastschrift) in dieser Form unkündbar ist, will ich ganz ehrlich bezweifeln. Laut Gesetz ist die Miete eine Bringeschuld, Sie sind für den pünklichen Eingang der Miete ganz allein verantwortlich.

Miete ist laut Gesetz eine Schickschuld. Wie kommen sie darauf das es eine Bringschuld sein soll?

Regenmacher 18.04.2014 19:04

AW: Lastschrifteinzug als Vertragsbestandteil
 
Dann erklären Sie bitte dem geneigten Leser den Unterschied zwischen schicken und bringen.


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