Einseitige Änderung des Mietervertrages
Es besteht ein Mietvertrag den der Vermieter mit einem Mann ( Mieter ) geschlossen hat und der seine Lebenspartnerin nachholen will. Der Mietvertrag wurde vom Mieter und Vermieter unterschrieben, nicht von der Lebensgefährtin. Nach 4 Jahren erhält der Mann wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung die Kündigung. Es erfolgt keine Reaktion und Vermieter klagt. Vor Gericht behauptet der Mann und seine Lebensgefährtin, dass der Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich und schriftlich dahingehend geändert wurde, dass seine Lebenspartnerin im Mietvertrag aufgenommen wurde.. Der Mietvertrag des Mieters enthält diese zusätzlichen Änderungen (mit einer anderen Schrift und einem anderen Kugelschreiber ) ohne Datum und Unterschrift, der Mietvertrag des Vermieters enthält keine zusätzlichen Vereinbarungen / Änderung.
Das Gericht glaubt dem Mieter und weist die Klage des Vermieters ab, da nur dem Mieter gekündigt wurde.. Zum Thema Beleidigung, Bedrohung und Nötigung hört der Richter mehrere Zeugen, aber es interessierte ihn nicht. Hat der Rechtsstreit in der nächsten Instanz Erfolgsaussichten ? |
AW: einseitige Änderung des Mietervertrages
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AW: Einseitige Änderung des Mietervertrages
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