|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Einseitige Änderung des Mietervertrages
Es besteht ein Mietvertrag den der Vermieter mit einem Mann ( Mieter ) geschlossen hat und der seine Lebenspartnerin nachholen will. Der Mietvertrag wurde vom Mieter und Vermieter unterschrieben, nicht von der Lebensgefährtin. Nach 4 Jahren erhält der Mann wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung die Kündigung. Es erfolgt keine Reaktion und Vermieter klagt. Vor Gericht behauptet der Mann und seine Lebensgefährtin, dass der Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich und schriftlich dahingehend geändert wurde, dass seine Lebenspartnerin im Mietvertrag aufgenommen wurde.. Der Mietvertrag des Mieters enthält diese zusätzlichen Änderungen (mit einer anderen Schrift und einem anderen Kugelschreiber ) ohne Datum und Unterschrift, der Mietvertrag des Vermieters enthält keine zusätzlichen Vereinbarungen / Änderung.
Das Gericht glaubt dem Mieter und weist die Klage des Vermieters ab, da nur dem Mieter gekündigt wurde.. Zum Thema Beleidigung, Bedrohung und Nötigung hört der Richter mehrere Zeugen, aber es interessierte ihn nicht. Hat der Rechtsstreit in der nächsten Instanz Erfolgsaussichten ? |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: einseitige Änderung des Mietervertrages
Zitat:
|
#3
|
||||
|
||||
AW: Einseitige Änderung des Mietervertrages
Diese Frage kann Ihnen leider keiner hier im Forum beantworten.
Dazu sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden. Viel Erfolg wünscht, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
kündigung |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Änderung der Pesonenzahl rechtens ? | Mimi | Mietrecht allgemein | 1 | 09.02.2013 16:55 |
Einseitige Mietvertragskündigung | Samson3456 | Mietvertrag | 6 | 18.11.2012 10:58 |
Änderung Mietvertrag/Nebenkosten | Saphira | Kündigung | 4 | 31.07.2011 20:29 |
Änderung Mietvertrag vor Einzug | freshman | Mietvertrag | 4 | 09.02.2011 15:47 |
Nachträgliche und einseitige Änderung der Hausordnung | paul33 | Mietrecht allgemein | 0 | 06.11.2010 01:38 |