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Einseitige Änderung des Mietervertrages

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 28.04.2014, 22:38
Mieter2014
Gast
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen Einseitige Änderung des Mietervertrages

Es besteht ein Mietvertrag den der Vermieter mit einem Mann ( Mieter ) geschlossen hat und der seine Lebenspartnerin nachholen will. Der Mietvertrag wurde vom Mieter und Vermieter unterschrieben, nicht von der Lebensgefährtin. Nach 4 Jahren erhält der Mann wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung die Kündigung. Es erfolgt keine Reaktion und Vermieter klagt. Vor Gericht behauptet der Mann und seine Lebensgefährtin, dass der Mietvertrag mit dem Vermieter einvernehmlich und schriftlich dahingehend geändert wurde, dass seine Lebenspartnerin im Mietvertrag aufgenommen wurde.. Der Mietvertrag des Mieters enthält diese zusätzlichen Änderungen (mit einer anderen Schrift und einem anderen Kugelschreiber ) ohne Datum und Unterschrift, der Mietvertrag des Vermieters enthält keine zusätzlichen Vereinbarungen / Änderung.
Das Gericht glaubt dem Mieter und weist die Klage des Vermieters ab, da nur dem Mieter gekündigt wurde..
Zum Thema Beleidigung, Bedrohung und Nötigung hört der Richter mehrere Zeugen, aber es interessierte ihn nicht.
Hat der Rechtsstreit in der nächsten Instanz Erfolgsaussichten ?



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  #2  
Alt 29.04.2014, 10:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: einseitige Änderung des Mietervertrages

Zitat:
Hat der Rechtsstreit in der nächsten Instanz Erfolgsaussichten ?
Das sollte man besser das Orakel von Delphi befragen, in meiner Kristallkugel kann ich das nicht erkennen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.04.2014, 14:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Einseitige Änderung des Mietervertrages

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Viel Erfolg wünscht, Mietrecht Einfach
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