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Katharina_Wittinger 20.06.2014 13:40

Mietervertrag ohne Unterschrift
 
Hallo ihr Lieben,

Vor ca. 2,5 Wochen habe ich zusammen mit meiner Freundin eine Wohnung angeschaut, die wir beide recht schön fanden wobei ich ein paar Zweifel hatte weil die Vermieter genau unter der Wohnung leben.
Beim dieser -für mich- ersten Besichtigung boten uns die Vermieter an, die Wohnung zu beziehen. Wir stellten einige Fragen zum Mietvertrag und bei einigen Punkten reagierten wir verhalten. Ich z.B. wollte eigentlich keinen Mietvertrag wo beide Hauptmieter sind. Wir sagten, dass die Vermieter uns den Mietvertrag bitte zuschicken sollten.
Die Ereignisse überschlugen sich daraufhin. Ich bekam verstärkte Allergie Symptome auf die Katze meiner Freundin, wollte immer weniger einen Mietvertrag mit zwei Hauptmietern und bekam dann noch ein Jobangebot in einer anderen Stadt.
Alles hatte zur Folge, dass ich 6 Tage nach Erhalt des Mietvertrages dem Vermieter mitteilte, dass wir den Mietvertrag nicht unterschreiben werden und er bitte nach anderen Mietern sucht.
Kurz darauf kam ein Schreiben dass er gern eine Mietzahlung von einem Monat hätte, da er einen Monat Mietausfall hätte, da er die Räume nun nicht ab dem 1.7. vermieten kann.

Wir haben weder einen Mietvertrag unterschrieben (beide nur vom Vermieter unterschriebenen Exemplare liegen bei uns), wir haben die Mieträume nie bezogen und keinen Zutritt zu der Wohnung.

Nun verstehe ich nicht, warum ich eine Monatsmiete zahlen soll. Ich möchte nämlich keinesfalls mit einer Zahlung einen "mündlichen Mietvertrag" abschließen oder ähnliches.

Wie kann ich mich nun verhalten?

Ich bin dankbar für Tipps.

LG, Katharina

Regenmacher 20.06.2014 15:36

AW: Mietervertrag ohne Unterschrift
 
Ich befürchte, dass in Ihrem Fall bereits ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Und diesen Vertrag müssten Sie mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zum 30.09. kündigen. Da wäre die eine Monatsmiete die bessere Lösung.

http://www.haufe.de/recht/deutsches-..._HI625798.html

Katharina_Wittinger 20.06.2014 15:48

AW: Mietervertrag ohne Unterschrift
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 8918)
Ich befürchte, dass in Ihrem Fall bereits ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Und diesen Vertrag müssten Sie mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zum 30.09. kündigen. Da wäre die eine Monatsmiete die bessere Lösung.

http://www.haufe.de/recht/deutsches-..._HI625798.html

Viele Dank für den Link und die Antwort. Verstehe ich das richtig, dass man entweder einen mündlichen Mietvertrag schließt oder einen schriftlichen? Da wir zwei schriftliche Mietverträge zugesendet bekommen haben und uns auf die Schriftform geeinigt haben, würde ich nicht von einem mündlichen Mietvertrag ausgehen. Oder mache ich gerade einen Denkfehler?


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