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Ultano 08.07.2014 13:03

Mängelliste nach Übergabeprotokoll
 
Ihr Lieben, ich bin echt am Verzweifeln und bevor ich einen Anwalt hinzu ziehe wollte ich mich im Internet erkundigen, wie ich mich bestenfalls verhalten kann.

Mein Sachverhalt:

Mein Freund war Untermieter in einem Haus, welches als WG vermietet wurde. Da haben insgesamt drei Personen gewohnt und er zog jetzt als letztes aus. Der Vermieter hielt sich für ein halbes Jahr im Ausland auf. Alle Übergaben wurden durch einen Bevollmächtigten durchgeführt.
Dieser stellte beim Auszug von meinem Freund Schäden am Parkett fest. Es wurden Möbel verrückt, die deshalb Schlieren auf dem Parkett verursacht haben. Außerdem hat der Bevollmächtigte Schrammen und tiefe Kratzer gefunden die "mit Sicherheit vorher nicht da waren". Wir wissen es nicht, können aber auch unsere Unschuld nicht beweisen.
Der Bevollmächtigte hat einen Kostenvoranschlag über eine Tischlerfirma eingeholt (1300 €).
Fußboden: Schiffsbodenparkett, 40 Jahre alt und zuletzt vor 10 Jahren versiegelt.
Mein Freund informierte seine Haftpflichtversicherung, die einen Gutachter einsetzten. Verfahren läuft aber es gibt noch keine Entscheidung.

Wir sind uns hier schon nicht sicher, ob der Vermieter durch einen kleineren Patzer von uns das große Geld für den kompletten Boden raus schlagen möchte. Wir sind aber trotzdem gewillt, dass über die Haftpflicht zu regeln.

Aber jetzt kommts:

Gestern meldete sich der Vermieter, der jetzt wieder in Deutschland ist, per Mail. Er hat einen Wasserschaden festgestellt, das wohl über drei Etagen geht. Das Parkett soll aufgequollen sein und ein Schimmelpilz sei an der Wand im OG sichtbar.
Die Putzfrau soll den Schaden bereits im MAI !! bemerkt haben. Hat es dem Vermieter auch gemeldet. Das wurde ignoriert. Mein Freund hat von all dem nichts mitbekommen, und den Schaden auch nicht bemerkt.
Woher genau der Schaden rührt soll jetzt eine Leckortung herausfinden.
Mein Freund ist sich keiner Schuld bewusst, soll aber auch diesen Schaden der Haftpflicht melden, andernfalls würde Vermieter einen Anwalt einschalten, da ihm Einnahmen durch verzögerte Weitermietung usw. entstünden.

Auf dem Übergabeprotokoll, dass nach Beendigung des Mietvertrages unterschrieben worden ist, ist der Schaden nicht aufgeführt. Wir selber haben sowohl den Schaden, als auch das Ausmaß nie gesehen..!! Und mal ehrlich, ein nasser Boden und Schimmel an der Wand wäre uns aufgefallen.

Welche Rechte hat der Mieter? Muss er für den Schaden aufkommen, den auch einfach zu alte Rohre verursacht haben können?
Wir haben stark das Gefühl, dass der Vermieter (koste es was es wolle) Geld raus schlagen möchte und wissen uns im Moment nicht zu wehren.
Ist der Anspruch des Vermieter rechtens, wenn im Übergabeprotokoll durch einen Bevollmächtigten bezeugt wurde, dass (mit Ausnahme des Parketts) alles ok sei?

Wir haben einen Termin beim Mieterschutz angefordert, wollten uns aber vorher lieber im Internet erkundigen, wie das verfahren jetzt ist.

Regenmacher 08.07.2014 19:52

AW: Mängelliste nach Übergabeprotokoll
 
Zitat:

Wir haben einen Termin beim Mieterschutz angefordert,
Und diesen Termin sollten Sie auch wahrnehmen, oder besser einen Anwalt für Mietrecht mit der Angelegenheit betrauen.


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