Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietvertrag (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/)
-   -   Als Bonität im Mietvertrag? (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/als-bonitaet-im-mietvertrag-2786.html)

nobbynaish 11.09.2014 12:00

Als Bonität im Mietvertrag?
 
Hallo,

meine Tochter (21, Student, kein eigenes Einkommen) möchte eine Wohnung mieten. Der zukünftige Vermieter wollte von mir folgendes:
1. Eine Gehaltsabrechnung von mir - habe ich abgelehnt
2. Eine schriftliche Erklärung, wieviel Geld ich meiner Tochter monatlich zur Verfügung stelle - habe ich gemacht

Im Mietvertrag hat der Vermieter nun mich als Mieter (neben meiner Tochter) aufgeführt und verlangt von mir den Mietvertrag zu unterschreiben, obwohl ich gar keine Wohnung mieten möchte, sondern meine Tochter. Ich verstehe, dass er sich absichern möchte, dass seine Miete auch bezahlt werden kann, aber wozu muss ich dann als Mieter eingetragen werden? Auf meine Rückfrage kam die Antwort, das sei standard und sie würden das immer so machen.

Ist das statthaft oder eher ungewöhnlich?
Wozu dann der Nachweis über den monatlichen Betrag an meine Tochter?
Ist diese Vorgehensweise seriös? Ich empfinde es als unverschämt, eine Gehaltsabrechnung von mir zu verlangen.

Bitte um Rat.

Recht-Einfach 11.09.2014 12:28

AW: Als "Bonität" als Mieter im Mietvertrag?
 
Hallo nobby,

das Vorgehen ist mir bisher nicht so bekannt.
Standard ist in solchen Fällen eher Sie als Bürgen für Ihre Tochter einzusetzen.

Dies bedeutet: Kann Ihre Tochter die Mietzahlung einmal nicht aufbringen, kann sich der Vermieter an Sie als Bürgen wenden und das Geld von Ihnen einfordern.

Vielleicht wäre das eine akzeptable Lösung für Ihr Problem.


Meitrecht Einfach

nobbynaish 11.09.2014 15:17

AW: Als "Bonität" als Mieter im Mietvertrag?
 
Danke für die schnelle Antwort!
Der Vermieter behauptet nun es sei Rechtslage, dass eine Bürgschaftsinanspruchnahme durch den Vermieter nicht möglich sei, sobald eine Kaution gestellt wurde. Daher würde in unserem Fall die Bürgschaft nicht ausreichen.

Meine Sicht (kein Experte):
Es kann vielleicht sein, dass er sich in dem Fall erst seine Miete aus der Kaution holen muss, bevor er an den Bürgen herantreten kann. Alles andere erscheint mir sinnfrei, zumal es aus meiner Sicht ebenfalls Standard ist, eine Kaution zu hinterlegen.

Oder?

Recht-Einfach 12.09.2014 08:20

AW: Als Bonität im Mietvertrag?
 
Hallo nobby,

ich habe hier nochmal einen netten Artikel zur Mietbürgschaft:
Die Mietbürgschaft

Mir ist lediglich bekannt, dass der Bürge für maximal drei Monatsmieten aufkommen muss, sobald eine Kaution hinterlegt wurde. Suchen Sie einfach das Gespräch mit dem Vermieter und klären Sie die Fronten ab. Andernfalls rate ich, sollten Sie mit den Modalitäten nicht einverstanden sein, sich eine andere Wohnung für Ihre Tochter zu suchen.

Viel Erfolg, Mietrecht Einfach

nobbynaish 12.09.2014 16:23

AW: Als Bonität im Mietvertrag?
 
Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir sehr.
Ich habe als erstes versucht mit der Vermietgesellschaft zu reden und denen auch eine Bürgschaft vorgeschlagen. Die gibt sich aber schwer erreichbar oder antwortet pampig. Das sei Standard und wenn ich dazu nicht in der Lage sei, würden sie sich einen anderen Mieter suchen.

Nachdem ich den Artikel gelesen habe, meine ich auch zu verstehen, warauf der Vermiter aus ist: Die rechtlich durchführbare Bürgschaft (max. drei Monatsmieten) ist im nicht genug, er will mich im Zweifel für mehr haftbar machen können.

Entweder er hat schlechte Erfahrungen gemacht oder er agiert zweifelhaft. Die Art und Weise wie er mit mir umgeht, lässt mich leider zu letzterem tendieren.

Ich werde mich jetzt noch beim Mieterschutz persönlich beraten lassen. Wenn die mir auch sagen, dass das ungewöhnlich ist, dann muss sich meine Tochter wohl eine andere Wohnung suchen.

Gruß,
nobbynaish


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:08 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1