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BoNeee 31.01.2015 22:42

Mietvertrag nicht korrekt ausgefüllt - ist der Vertrag nichtig oder kündbar?
 
Hi,

meine Freundin steckt in einem unbefristetem Mietvertrag und will diese Kündigen. Der Vertrag hat eine befristung drin wo sie in einer gewissen Zeit nicht kündigen kann und an die Wohnung gebunden ist (wird in Punkt 4 näher erläutert). Der Mietvertrag kommt mir aller dings sehr lückenhaft vor und könnte deswegen nichtig sein?

1. Im Vertrag steht nicht ihr Vor und Nachname

Da steht direkt: Mietvertrag zwischen
Vermieter: Name; Anschrift usw ist ausgefüllt
und
Mieter: Name, Anschrift usw wurde nicht ausgefüllt

2. Beginn des Mietvertrages ist nicht angegeben

3. Der Vermieter gibt den 3. Wohnungsschlüssel nicht herraus. Der Vermieter war auch 2 mal schon in der Wohnung ohne das meine Freundin dort war.
Sie hatte bei ihm Telefonisch gemeldet das Wasser in der Toilette und in der Badewanne aus dem Abfluss hochkam und nicht mehr abgeflossen ist.
Später am Tag bekam sie eine SMS vom Vermieter mit der Nachricht: Das wieder alles funktioniert und das sie bei sich im Bad durch wischen soll. Weil es durch bereinigungen des Rohres dreckig geworden ist. Der verursacher der Verstopfung hat er ihr dann auch vor die Wohnungstür gelegt.
Für mich ein klarer Beweis das er in der Wohnung war.

Für das 2. mal haben wir leider keinen Beweis

4. Die Mietdauer ist auf "24" geregelt. In welcher Einheit(Tage, Wochen, Monate) sie gilt steht nicht im Vertrag. Im Kleingedruckten steht nur drin das sie max. 4 Jahre gehen darf.
Wie lange ist sie nun gebunden ? Gelten dann nur die 3 Monatige Kündigungsfrist ?

5. Der Vermieter hat aus einer Wohnung zwei gemacht. In die eine ist meine Freundin gezogen und die andere wird noch renoviert.
Ihr Strom und Wasserzähler befinden sich in der anderen Wohnung die noch renoviert wird. Sie hat keine Kostenkontrolle über Wasser und Strom, darüber kümmert sich der Vermieter und verlangt laut vertrag 50 € für die Strompauschale. Wir nehmen an bzw gehen sehr stark von aus das die Elektrogeräte für die Renovierung in der anderen Wohnung über ihr laufen.

Regenmacher 01.02.2015 09:29

AW: Mietvertrag nicht korrekt ausgefüllt - ist der Vertrag nichtig oder kündbar?
 
Zitat:

2. Beginn des Mietvertrages ist nicht angegeben
Ist an anderer Stelle ein Datum angegeben?

Zitat:

3. Der Vermieter gibt den 3. Wohnungsschlüssel nicht herraus.
Dann tauscht man den Schließzylinder der Wohnungstür und beim Auszug macht man das rückgängig.

Zitat:

Für mich ein klarer Beweis das er in der Wohnung war.
Und wie sollte er die Verstopfung beseitigen, ohne die Wohnung zu betreten? Er wurde per Telefon ja dazu aufgefordert.

Zitat:

4. Die Mietdauer ist auf "24" geregelt.
Wenn tatsächlich nur diese Zahl steht, dann dürfte der Kündigungsausschluss meiner Meinung nicht gültig sein.

Zitat:

und verlangt laut vertrag 50 € für die Strompauschale.
Wenn man den Fehler gemacht und keinen eigenen Stromzähler verlangt hat, dann muss man mit dem Pauschalbetrag von 50,- Euro leben. Dann spielt es aber keine Rolle, welche anderen Geräte da noch laufen.

Übrigens, 50,- Euro ist recht happig, das ist der Verbrauch eines 2 Personenhaushaltes. Solche Verträge unterschreibt man nicht vor einer gründlichen Überprüfung.

Sie sollten diesen Vertrag einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Einen Anwalt können Sie auch über dieses Forum beauftragen, zuerst einmal telefonisch. Das weitere wird dann der Anwalt in die Wege leiten:

Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

BoNeee 01.02.2015 13:13

AW: Mietvertrag nicht korrekt ausgefüllt - ist der Vertrag nichtig oder kündbar?
 
Zitat:

2. Beginn des Mietvertrages ist nicht angegeben
Ist an anderer Stelle ein Datum angegeben?
Nein, nur bei der Unterschrift ist Ort und Datum angegeben

Zitat:

Für mich ein klarer Beweis das er in der Wohnung war.
Und wie sollte er die Verstopfung beseitigen, ohne die Wohnung zu betreten? Er wurde per Telefon ja dazu aufgefordert.
Sie hat es gemeldet und dachte das dann in absprache mit ihr ein Handwerker vorbei kommt und das regelt.
Nicht das der Vermieter einfach so in ihre Wohnung geht und das behebt.
Ob Handwerker oder der Vermieter ist ja relativ egal, aber er hat sich einfach zutritt zur wohnung beschaft, auch wenn es gut von ihm gemeint war aber trotzdem geht sowas nicht.

Zitat:

1. Im Vertrag steht nicht ihr Vor und Nachname

Da steht direkt: Mietvertrag zwischen
Vermieter: Name; Anschrift usw ist ausgefüllt
und
Mieter: Name, Anschrift usw wurde nicht ausgefüllt
Ich hab jetzt 2 im Netz gefunden wo drin steht das Beginn des Mietverhälnisses und die Namen von Vermieter und Mieter in einem schriftlichen Vertrag drin stehen muss, leider ohne Rechtsgrundlage.

Eine seite ist sogar von dieser Platform
Der schriftliche Mietvertrag - neues Mietrecht einfach erklärt


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