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Michael_Müller 05.09.2009 11:53

Lügen, Keine Besichtigung, Beleidigung, Geruchsbelästigung, Traumatisierter Mieter
 
Hallo. Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Ich schreibe im Namen eines Freundes (er kann es wirklich nicht, siehe Überschrift Trauma).
Das Problem ist sehr groß, wie auch die Überschrift erkennen lässt, deswegen schreibe ich nur Stichpunkte, falls dann Fragen aufkommen, bitte nachfragen.

Dieser Freund meldete sich vor etwas mehr als ein Jahr bei einem Vermieter wegen Wohnung, der Vermieter zeigte ihm eine Wohnung, die aber nicht die zu beziehende Wohnung war.
Die Mitarbeiterin des Vermieters sagte, dass auch die zu beziehende Wohnung gleich aussieht, Zitat: „ eine Kopie dieser Wohnung“ sei und dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann. Mein Freund stimmte aufgrund dieser besichtigten Wohnung einem Umzug zu.

Der Freund stellte zum ersten Mal in seinem Leben einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 (das war das 1. Mal überhaupt!!!) und deswegen war so ein Antrag auch mit Ängsten und Befürchtungen verbunden.

Nach der Besichtigung wird mein Freund in die Büroräume des Vermieters gebeten (Termin), er geht hin und sie machen einen Mietvertrag, der einen Einzug zum 15. eines Monates vorsieht.

Mein Freund kann aber die Wohnung nicht zum 15. des Monates beziehen, weil in der zu beziehenden Wohnung fremde Möbel sind, also hat der Vermieter die Wohnung nicht leer gemacht.
Das Jobcenter weist den Mietvertrag zurück und sagt, dass das Einzugsdatum und Beginn des Mietvertrags nicht stimmen. Recht hat das Jobcenter und schickt mein Freund wieder zum Vermieter.
Mein Freund und der Vermieter machen einen Mietvertrag.
An dem Tag des Beginns des Mietverhältnisses wird die zu beziehende Wohnung dann gezeigt, wo auch die Schlüssel an den Mieter (Freund) übergeben worden sind. Also mein Freund sieht diese zu beziehende Wohnung zum 1. Mal am Tag der Übergabe.
Er kann die Wohnung nicht ablehnen, weil er Angst um die Bearbeitung seines Antrages beim Jobcenter hat. Der Grund für diese Angst ist, dass das Jobcenter ja einen Mietvertrag abgelehnt hatte, weil der Vermieter die Möbel nicht aus der Wohnung rechtszeitig geräumt hat und somit ein pünktlicher Einzug nicht möglich war.

Die zu beziehende Wohnung und die Wohnung, die man besichtigt hatte, haben Unterschieden wie Himmel und Erde.

Nach ein Paar Tagen in der Wohnung hat sich herausgestellt, dass in der Wohnung Geruchsbelästigung herrscht. Dies hat mein Freund ständig an die Hausverwaltung gemeldet. Es ist nicht passiert.
MEIN FREUND DRINGT DARAUF, EINE ANDERE WOHNUNG IN DER ANLAGE ZU BEKOMMEN.

Im September letzten Jahrs hatte mein Freund Termin bei der Frau, die für diese Strasse zuständig ist.
Zu diesem Termin wurde auch der Vorgesetzte dieser Frau hinzugezogen.
In diesem Termin wurde mein Freund von der Frau schwer beleidigt. Zitate:
„ Suchen Sie sich ein Arzt, Sie sind krank“
„entweder wohnen Sie in dieser Wohnung oder Sie verlassen das Unternehmen und die Wohnung ganz“
„es ist Ihre Schuld, dass Sie diese Wohnung angenommen haben und dort eingezogen sind“

Der Freund hat in diesem Termin vorgetragen, dass er um eine andere Wohnung in der gleichen Strasse aus oben genannten Gründen (Geruchsbelästigung und keine Besichtigung) bittet. Dafür wurde er so massiv beleidigt und gedemütigt.
Da die Beleidigungen in Verbindung mit der Wohnung und Geruchsbelästigung sind, erlebt er diese Beleidigungen und den Termin von September immer wieder, immer wieder (Trauma)
Er war vorher aus anderen Gründen traumatisiert und ist in Behandlung (therapeutisch)
Zu den Problemen (Geruchsbelästigung und keine Besichtigung) ist noch die Beleidigung und Demütigung hinzugekommen.

Sein Medikamentenkonsum ist gestiegen (Kopfschmerztabletten um 98 Prozent), Halstabletten, weil die Atemwege gereizt sind.

Gegen den Geruch benutzt er Spray, das hilft auch weniger und erzeugt mehr Kopfweh.
Alle diese Sachen haben wir dem Vermieter vorgelegt.

Meine Frage: Kann man rechtlich in dieser Angelegenheit was tun? Gerichtlich neue Wohnung oder Schadenersatz?

Bei Nachfragen bitte Fragen.

Danke im Voraus.

Michael Müller

Recht-Einfach 12.09.2009 15:51

AW: Lügen, Keine Besichtigung, Beleidigung, Geruchsbelästigung, Traumatisierter Miete
 
Hallo Michael Müller, entschuldige bitte die verspätete Antwort. Der Beitrag ist bei mir irgendwie untergegangen.

Es ist in seinem Falle recht einfach, denn ich sehe das Recht zur fristlosen Kündigung durch den Mieter gegeben: Informationen zur fristlosen Kündigung durch den Mieter findest du unter vorhergehendem Verweis.

Ich sehe ich zum einen die fehlende Mängelbeseitigung durch den Vermieter. Wichtig wäre hierbei, dass die Mängel schriftlich mitgeteilt wurden. Es ist zwar nicht Pflicht, vereinfacht jedoch die Beweisführung. Denn nicht behobene Mängel gereichen zu einer fristlosen Kündigung aus. Darüber hinaus berechtigen sie zu einer Mietminderung seit Kenntnisnahme seitens des Vermieters.

Zweiter Punkt wäre hierbei die Gesundheitsgefährdung. Dein Freund sollte sicher kein Problem haben, sich hier von einem Arzt oder auch anhand von Fotografien der Herde zur Gesundheitsgefährdung einen aussagekräftigen Nachweis zu schaffen. Im Flle des Arztes durch ein Attest oder eine Beurteilung.

Dann bleibt ihm dennoch wieder der Weg zum Amt und Mitteilung der geänderten Verhältnisse. Aber das müsste er dann sicher auch schaffen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne (kurzfristig) für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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