Seitenstreifen mähen / Gartenpflege
Guten Tag zusammen,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und habe aktuell leider Probleme mit meinem Vermieter. Im Vertrag steht ich bin verantwortlich für das Mähen des Rasens im Garten (Terassenwohnung). Mein Vermieter fordert, auch einen Seitenstreifen entlang des Hauszuganges zu mähen. Dieser Streifen ist größer als der eigentliche Garten vor der Terasse und das finde ich nicht gerecht. Meine Frage muss ich diesen Seitenstreifen mähen? Und wenn ich Ihn nicht mähe, werden die Kosten auf alle Parteien umgelegt? Ich freue mich über eine kurze Antwort |
AW: Seitenstreifen mähen / Gartenpflege
1. Was ist zur Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart.
2. Was ist daran so kompliziert, dass die Kosten des Gärtners auf die Betriebskosten umgelegt werden? |
AW: Seitenstreifen mähen / Gartenpflege
Im Mietvertrag steht das ich für die Gartenpflege zuständig bin.
Meine Frage ist ob auch der Seitenstreifen am Hauseingang als Garten zu bezeichnen ist. Ich sehe auch kein Problem dabei. Der Vermieter möchte das ich es mähe, oder das ich einen Gärtner beauftrage. |
AW: Seitenstreifen mähen / Gartenpflege
Hallo,
mit Gartenpflege ist hinlänglich auch "Grundstückspflege" gemeint. Der Garten erstreckt sich also um das gesamte Gebäude und schließt den Streifen vor dem Haus mit ein. Viel Erfolg, Mietrecht Einfach |
AW: Seitenstreifen mähen / Gartenpflege
Dafür müsstest du doch entlohnt werden, wenn Du den Rasen mähst oder??
|
AW: Seitenstreifen mähen / Gartenpflege
Willkommen im Forum
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:07 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1