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Allva 07.11.2007 01:19

Frage zur Mietkaution bzw. Mietsicherheit
 
Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage zur Mietkaution:
In meinem Mietvertrag ist eine Kaution von 900 EUR festgelegt.
Die Kaltmiete beträgt 200 EUR / Monat + Nebenkosten 100 EUR / Monat = 300 EUR.

Jetzt habe ich bei Euch gelesen, dass die Mietsicherheit maximal drei Monatsmieten betragen darf. Bezieht sich dies auf die Kaltmiete oder die Warmmiete, also Miete, inkl. Nebenkosten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Recht-Einfach 07.11.2007 14:47

Hallo Allva,

ich habe mal nachgelesen und bin darauf gestoßen, dass es sich hierbei ausschließlich um die Kaltmiete handelt. Also dürfte deine Mietkaution ja die 600,- EUR nicht überschreiten. Dies wurde auch durch das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt.

Die einzige Ausnahme ist, wenn du unaufgefordert eine Bürgschaft geleistet haben solltest.

Ist dies nicht der Fall, so sprich deinen Vermieter doch einmal darauf an und Ihr könnt das vielleicht klären.


Lieben Gruß und viel Erfolg

Allva 07.11.2007 19:07

Hallo,

ich habe meinen Vermieter mal auf den Sachverhalt hingewiesen und er erkannte sich einverstanden die Kaution auf 600,- EUR zu senken und dies in der Folgezeit auch bei anderen Vermietern zu berücksichtigen. Er hat es nochmal nachgelesen und überprüft.

Er hat es schlichtweg nicht anders gewusst ... sagt er zumindest.

Also vielen Dank für Eure Stellungnahme. Hat mir echt geholfen.

Recht-Einfach 07.11.2007 19:52

Das freut mich, dass es dir weitergeholfen hat.

Lieben Gruß

Sange 06.02.2013 08:05

AW: Frage zur Mietkaution bzw. Mietsicherheit
 
Zitat:

Zitat von Allva (Beitrag 5)
Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage zur Mietkaution:
In meinem Mietvertrag ist eine Kaution von 900 EUR festgelegt.
Die Kaltmiete beträgt 200 EUR / Monat + Nebenkosten 100 EUR / Monat = 300 EUR.

Jetzt habe ich bei Euch gelesen, dass die Mietsicherheit maximal drei Monatsmieten betragen darf. Bezieht sich dies auf die Kaltmiete oder die Warmmiete, also Miete, inkl. Nebenkosten?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Wie hoch und welche Berechnungsgrundlage zu berücksichtigen ist steht im § 551 BGB.

Ein Mieter wäre berechtigt eine Überzahlung sofort zurück zu fordern.

Regenmacher 06.02.2013 08:36

AW: Frage zur Mietkaution bzw. Mietsicherheit
 
@Sange

Dieser Beitrag ist aus 2007. Ob die TE heute noch eine Antwort erwartet?

Recht-Einfach 14.02.2013 17:57

AW: Frage zur Mietkaution bzw. Mietsicherheit
 
Ich vermute es lag an einer fehlerhaften Verlinkung des Themas zum Thema Testament, welches auf diesen Beitrag führte und hätte führen sollen auf: http://www.forum-recht-einfach.de/te...eins-2065.html


Liebe Grüße, Recht Einfach


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