Erlaubte Inhalte von Mietverträgen
Guten Abend!
in dem Mietvertrag den ich unterzeichnen soll steht unter anderem das ich für die Abnutzung des Fussbodens etc. ( Es wurde neues Parkett verlegt ) Zeitwert aufzukommen habe. Ist dies überhaupt zulässig? |
AW: Erlaubte Inhalte von Mietverträgen
Hallo dac01,
meines Wissens nach ist eine "normale" Abnutzung innerhalb der Mietkosten berücksichtigt. Eine übermäßige Abnutzung oder selbst verschuldete Schäden hingegen können auf den Mieter umgelegt werden. Dies sieht auch der Mieterverein Hamburg so: Zitat:
Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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