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dac01 25.10.2009 20:43

Erlaubte Inhalte von Mietverträgen
 
Guten Abend!

in dem Mietvertrag den ich unterzeichnen soll steht unter anderem das ich für
die Abnutzung des Fussbodens etc. ( Es wurde neues Parkett verlegt ) Zeitwert
aufzukommen habe. Ist dies überhaupt zulässig?

Recht-Einfach 26.10.2009 11:25

AW: Erlaubte Inhalte von Mietverträgen
 
Hallo dac01,

meines Wissens nach ist eine "normale" Abnutzung innerhalb der Mietkosten berücksichtigt. Eine übermäßige Abnutzung oder selbst verschuldete Schäden hingegen können auf den Mieter umgelegt werden. Dies sieht auch der Mieterverein Hamburg so:

Zitat:

Zitat von Mieterverein
Abnutzung: Die normale, durch den Vertragszweck gedeckte Abnutzung der Wohnung durch den Mieter und seine Mitbewohner, Angehörigen, Besucher etc. muss der Vermieter entschädigungslos hinnehmen. Hierfür erhält er die Miete. Übermäßige Abnutzung verpflichtet den Mieter allerdings zum Schadensersatz.

Somit ist nach meinem Kenntnisstand diese Klausel nicht in Ordnung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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