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frankmayer 12.11.2009 19:23

Einseitige Kündigung eines auf zwei Personen abgeschlossenen Mietvertrages
 
wer kann mir helfen?

am 15.06.2008 haben meine damalige freundin und ich gemeinsam einen mietvertrag für ein reihenaus unterzeichnet.
am 12.09.2009 hat meine ex-freundin die beziehung beendet. ich bin am 20.09.2009 aus dem gemeinsam genutzten haus ausgezogen.
nach rücksprache mit dem vermieter, hat ihm dessen rechtsbeistand empfohlen, den mietvertrag nicht nur einseitig mit mir zu beenden, sondern
auch den meiner ex-freundin.
deren anwalt teilte mir mit, dass sie von sich aus das mietverhältnis nicht kündigen werde, da sie weiterhin in diesem haus leben will.

wie komme ich jetzt aus dem mietverhältnis?

Recht-Einfach 15.11.2009 18:29

AW: Einseitige Kündigung eines auf zwei Personen abgeschlossenen Mietvertrages
 
Hallo frankmayer,

Hier empfehle ich ein Gespräch zu dritt. Und zwar kündigt ihr gemeinschaftlich die Wohnung und deine Freundin unterzeichnet am gleichen Tag einen Mietvertrag für die selbe Wohnung, der nur auf Ihren Namen lautet. Das sollte eigentlich jeder Vermieter mitmachen, den Rest müsst ihr nur unter Euch ausmachen.


Ich wünsche viel Erfolg und schicke freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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