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JochenC 14.02.2019 18:06

Räumpflicht des Mieters im Winter
 
Hallo Community,
mich würde interessieren ob die Räumungspflicht ohne weiteres an den Mieter abgetreten werden kann.
Wenn das soweit funktioniert wie sieht die Regelung aus, muss alles Vertraglich (Mietvertrag) festgehalten werden oder reicht hier eine mündliche anweisung vollkommen aus?

Mein bester Freund riet mir zu einem Anwalt zu gehen und das Professionell zu behandeln.
Er meinte das dieses Thema nicht so auf die leichte Schulter zu nehmen sei.

Natürlich habe ich mich im Internet auch schon schlau gemacht und auf https://www.anwalt-suchservice.de/re...cht_21232.html
klingt das alles nicht so dramatisch.

Was meint ihr kann mein Vermieter einfach im Nachhinein sagen, dass dies vereinbart war obwohl nie die rede davon war ?:confused:

Regenmacher 14.02.2019 18:46

AW: Räumpflicht des Mieters im Winter
 
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückeigentümer, das ist durch entsprechende Satzungen der Gemeinden und Kreise genau beschrieben. Diese Pflicht aber kann der Grundstückseigentümer/Vermieter an die Mieter deligieren

Das muss aber schriftlich im Rahmen des Mietvertrages erfolgen, bzw. bei bestehendem Mietvertrag mithilfe eines Nachtrags.

Wie ist denn die sonstige Kehrwoche (Straße, Fußweg) geregelt?


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