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Angie1983 09.08.2021 15:32

Hundehaltung
 
Guten Tag


Wur wohnen seid 6 Jahren in einem grossen Haus. Hatten 17 Jahre einen Hund bis vor 2 Jahren da ist sie friedlich eingeschlafen. Nun wollende uns einen neuen Vierbeiner holen.

Im Mietvertrag steht folgende Klausel:


Tierhaltung erlaubt solange sie das Mas nicht übersteigt.


Wir gaben nur ne freigänger Katze da sich mein Vermieter schon aufgeregt hat und wir hatten es ihm sogar gesagt.


Meine Frage nun

1.

Ich muss ihn laut dieser Klausel nicht fragen oder ?

2.

Oder muss ich befürchten gekündigt zu werden ?



Ich muss dazu sagen der Vermieter ist seltsam. Wen Maltas ist wie z.b. die Heizung ging kaputt . Dreht der durch und behauptet dafür wäre er nicht zuständig usw er versucht immer alles abzuschieben. Bis er merkt das er bei uns damit nicht durch kommt.



Danke schon mal*


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