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Held0403 21.09.2021 22:10

Mietvertrag, Nebenkosten und Gartenpflege
 
Hallo ihr lieben,

Wir wohnen in einem 3 Parteien-Haus, wir wohnen im OG, EG kann direkt den Garten von der Terrasse betreten. Daher nutzen wir den Garten eh NIE.

In unserem Mietvertrag wird festgehalten das wir den Garten mitbenutzen dürfen.
Ebenfalls festgehalten wird, Rasenmähern, Hecke schneiden, Unkraut jäten.

Soweit habe ich verstanden das ich es trotzdem erledigen muss auch wenn ich diesen nicht nutze.
Was ich nicht verstehe, In den Betriebskosten ist mit abgedeckt:

Gartenpflege ( Solange der Mieter sich nicht selbst drum kümmert )


Zahle ich jetzt bereits für Pflege, oder kann Vermieter, bei Nichterfüllung, die Kosten in Rechnung stellen?

Oder verstehe ich das ganz falsch ?

Lg und ich hoffe ihr versteht was ich meine

Edo 23.09.2021 06:46

AW: Mietvertrag, Nebenkosten und Gartenpflege
 
Zitat:

oder kann Vermieter, bei Nichterfüllung, die Kosten in Rechnung stellen?
Genau das ist der Fall. Der Vermieter kann die Kosten in Form von Schadenersatz verlangen, sofern die vertraglich vereinbarten Arbeiten auch nach einer Ermahnung nicht ausgeführt werden.

Vorab sollten Sie aber das Recht auf persönliche Belegeinsicht beim Vermieter in Anspruch nehmen, um heraus zu finden, wofür diese Kosten konkret sind. Denn als Mieter muss man ja nur die vereinbarten Arbeiten durchführen. Es gibt aber weitere Arbeiten, die der Mieter nicht machen muss (oder darf), aber umlagefähig sind.


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