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chris2480 07.07.2022 10:43

Kellerabteil im Mietvertrag aber nicht vorhanden
 
Hallo Zusammen,

in meinem Mietvertrag habe ich unter Wohnräume / Zubehör ein Kellerabteil aufgeführt.

Bei der Wohnungsübergabe ist seiner Zeit der Hausverwaltung aufgefallen, dass kein Kellerabteil vorhanden ist. Im Übergabe Protokoll habe ich somit auch kein Kellerabteil abgenommen da es ja im Vertrag steht.
Nun beruft sich die Hausverwaltung darauf, dass dadurch der Anspruch auf ein Kellerabtiel erloschen ist. Meiner ansicxht nach ist hier der Mietvertrag relevant und nicht ein Übergabeprotokol.
Gibt es hierzu erfahrungswerte ?

Danke und beste Grüße

Edo 07.07.2022 11:13

AW: Kellerabteil im Mietvertrag aber nicht vorhanden
 
Was im Mietvertrag vereinbart ist, kann nicht erlöschen. Darauf hat man immer einen Anspruch, solange man nicht aktiv und ausdrücklich darauf verzichtet hat.


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