Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.07.2015, 21:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 7
Standard 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?

Liebe Leute,

bisher hat mir dieses Forum bei meinen Fragen immer weiterhelfen können, weshalb ich mich bei einer aktuellen Fragestellung wieder an euch/Sie wenden möchte, die sich höchstwahrscheinlich recht schnell beantworten lässt:

Szenario:

Eine bisher aus 3 Personen bestehende WG (allesamt Hauptmieter) möchte zur Kostensenkung eine 4. Person mit aufnehmen. Die Wohnung verfügt über 4 Räume, der Mietvertrag ist ein Standardvertrag ohne besondere Klauseln in dieser Hinsicht.

Fragen:

1. Darf der Vermieter diese Absicht unterbinden? Bzw. ist seine Zustimmung Voraussetzung? Welche Möglichkeiten hat er zur Intervention?

2. Gibt es einen Vorteil, wenn der 4. Bewohner einen Untermietvertrag mit einem der bereits in der Wohnung lebenden Personen abschließt bzw. ist hier eine Zustimmung des Vermieters nötig?

Besten Dank im Voraus!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 08.07.2015, 10:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?

Egal wie Sie es drehen wollen, Sie brauchen immer die Erlaubnis des Vermieters. Wenn Sie ihn mit Worten nicht überzeugen können bleibt ihnen nur der Weg vors Gericht.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.07.2015, 16:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 7
Standard AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Frage wurde bisher nur gestellt, um die Verhältnisse zu kennen, bevor sich an den Vermieter gewandt wird.
Das Verhältnis zu ihm ist zwar in Ordnung, nur hält er seine Absicht nicht hinterm Berg, die WG aus seiner Wohnung zu bekommen, weil er der Ansicht ist, diese dann teurer neu vermieten zu können. Deswegen würde er womöglich versuchen, den Bewohnern Steine in den Weg zu legen.

Zwar sollte die Geschichte nicht vor Gericht gehen, wenn dem aber so wäre, wie wären die Chancen dabei abzuschätzen bzw. würde der Aufwand sich lohnen? Kann der Vermieter denn auch dort einfach aus Prinzip und ohne Angabe von Gründen Recht bekommen?
Ein WG-Bewohner ist Mitglied im DMB. Würde die dort inbegriffene Rechtsschutzversicherung denn für solche Anliegen aufkommen?

Geändert von Schorsche (08.07.2015 um 17:00 Uhr) Grund: Rechtschreibung
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.07.2015, 18:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?

Zitat:
Ein WG-Bewohner ist Mitglied im DMB.
Dann soll er dort fragen, was Sache ist. Dort kann man bestimmt etwas zu den Chancen einer Klage sagen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.03.2017, 15:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2017
Beiträge: 4
Standard AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?

Hallo,

also ich würde einfach mal nachsehen, vielleicht steht diesbezüglich etwas im Mietvertrag schon drinnen, was euch weiter hilft.
Bei uns steht zum Beispiel, dass so was nicht gestattet ist.

Du musst sowieso mit dem Vermieter reden, dieser kann es auch verbieten, da ihr einen Mietvertrag mit 3 Mietern abgeschlossen hat und dieser anscheinend gültig ist!

Wenn ihr ihn aber einfach nett fragt und ihm eure Situation schildert und ihm versichert, dass das nichts verändert an der Situation, wird er euch das aber vielleicht gestatten.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 08.10.2018, 12:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2015
Beiträge: 22
Standard AW: 3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?

Würde die dort inbegriffene Rechtsschutzversicherung denn für solche Anliegen aufkommen?
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Stichworte
hauptmieter, untermietvertrag, vermieter, wohngemeinschaft

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was darf der Vermieter? cecile123 Rechte und Pflichten 3 09.11.2012 10:32
Darf der Vermieter die Wohnung besichtigen? claudia_k Rechte und Pflichten 4 17.07.2012 09:54
Vermieter will dies und das nichtmitmir Mietrecht allgemein 4 18.05.2011 23:52
Darf mir der Vermieter Nachbesserung verweigern? Haschifrage Reparaturen und Modernisierung 4 21.04.2011 10:53
Wie oft darf Vermieter Wohnung besichtigen? hasi-matzi Mietrecht allgemein 2 01.07.2009 16:27


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietvertrag
3er WG auf 4er WG vergrößern: Darf der Vermieter dies unterbinden?