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marie 29.12.2009 13:52

Kellerraum innerhalb der Wohnung soll nun als Wohnfläche angerechnet werden...
 
Hallo,
ich versuche es ganz kurz zu halten...Unser Mietshaus wurde verkauft, es soll modernisiert werden und im Zuge dessen wurde eine Neuvermessung der Wohnungen durchgeführt.Ich wohne in einer Souterrainwohnung und habe meinen Kellerraum innerhalb dieser Wohnung.Er ist nicht beheizbar und hat nur ein winziges einfach vergalstes Fenster und Betonboden.In meinem Mietvertrag vor dem Verkauf abgeschlossen wurden mir 69 qm Wohnraum berechnet und der Keller wird extra ausgewiesen.Einen weiteren Kellerraum außerhalb meiner Wohnung habe ich nicht.Diesen Streitpunkt habe ich schon vor ca.8 Monaten der Verwaltung vorgetragen aber bis jetzt noch keine Einigung.
Nun kam die Betriebskostenabrechnung ausgelegt nach den neuen Aufmaßen, wo der Kellerraum als Wohnraum mit einberechnet wird.
Weiß hier jemand etwas über unbeheitzte, dunkle Kellerräume (in meinem Fall 8.89qm² groß)die in der Wohnung liegen und im Mietvertrag extra aufgeführt werden... können sie im nachhinein voll zur Wohnungsgröße angerechnet werden? und wie verhält es sich dann mit Wohnungen, die keinen Keller außerhalb haben?
Wie kann ich nun vorgehen gegen die Betriebskostenabrechnung,Einspruch erheben?
ich wünsche Euch allen ein schönes neues Jahr 2010 mit wenig oder besser gar keinem Ärger mit den Vermietern!!!
alles gute für Euch Marie

Recht-Einfach 04.01.2010 19:04

AW: Kellerraum innerhalb der Wohnung soll nun als Wohnfläche angerechnet werden...
 
Hallo Marie,

es gibt sehr viele Regelungen zur Berechnung der Wohnfläche innerhalb eines Mietvertrags.

Und ich bin mir relativ sicher, dass ein Kellerraum nicht mit 100% in die Wohnungsgröße mit einkalkuliert werden darf.

Hier würde ich aber den Gang zu einem Mieterverein empfehlen, vor allem auch im Bezug auf den Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung.

Die Mietervereine des Deutschen Mieterbundes findest du auf den folgenden Seiten:
Mietervereine in Deutschland


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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