Selbstbeteiligung
Hallo.....
in unserem Mietvertrag steht folgende Klausel "Kleinere Reparaturarbeiten und Schönheitsreparaturen bis zu dem Gesamtbetrag von € 500,- pro Einzelrechnung bzw. max. € 1500,- pro Jahr sind vom Mieter zu bezahlen." Ist das Rechtswirksam?Kommt mir ein bißchen hoch vor.Habe gelesen,das die Selbstbeteiligung nicht mehr als 10 % der Jahresmiete übersteigen darf. Vielen Dank Shirabie |
AW: Selbstbeteiligung
Schönheitsreparaturen haben in dieser Klausel, die sich auf Kleinreparaturen bezieht, nichts verloren.
Was Sache ist, finden Sie hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1 |
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