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shirabie 18.02.2010 08:38

Selbstbeteiligung
 
Hallo.....
in unserem Mietvertrag steht folgende Klausel
"Kleinere Reparaturarbeiten und Schönheitsreparaturen bis zu dem Gesamtbetrag von € 500,- pro Einzelrechnung bzw. max. € 1500,- pro Jahr sind vom Mieter zu bezahlen."

Ist das Rechtswirksam?Kommt mir ein bißchen hoch vor.Habe gelesen,das die Selbstbeteiligung nicht mehr als 10 % der Jahresmiete übersteigen darf.
Vielen Dank
Shirabie

Regenmacher 18.02.2010 14:26

AW: Selbstbeteiligung
 
Schönheitsreparaturen haben in dieser Klausel, die sich auf Kleinreparaturen bezieht, nichts verloren.

Was Sache ist, finden Sie hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1


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