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WG-chef 23.02.2010 19:39

Kündigung bei einer Wohngemeinschaft? WG
 
Zwei Freunde von mir, meine Freundin und ich haben eine WG gegründet und eine Wohnung gemietet bei dem alle Mieter gleichberechtigt sind, also auch eigentlich alle den Mietvertrag unterschreiben müssen damit er rechtsgültig ist, oder nicht?

ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

MfG WG-chef

Regenmacher 24.02.2010 08:39

AW: Kündigung bei einer Wohngemeinschaft? WG
 
Was hat das denn mit einer außerordentlichen Kündigung zu tun?

Aber, alles über Mietverträge für WG finden Sie hier:

http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html

WG-chef 24.02.2010 09:17

AW: Kündigung bei einer Wohngemeinschaft? WG
 
Außerordentliche Kündigung ist falsch ausgedrückt habe ich selbst schon mitbekommen. Aber müssen wir überhaupt kündigen wenn nicht alle Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben? Ist der Vertrag dann überhaupt rechtsgültig? Habe nämlich nichts darüber gefunden in dem Link!

Würde mich über Antwort freuen!

MfG

WG-chef

Regenmacher 24.02.2010 10:55

AW: Kündigung bei einer Wohngemeinschaft? WG
 
Ihren Kommentar verstehe wer will, ich jedenfalls nicht!

Bitte schreiben Sie zuerst, um welches Problem Ihnen es überhaupt geht, das ist aus Ihrer Frage nämlich nicht ersichtlich.

Und, was verleitet Sie zu der Annahme, dass ein Mietvertrag nicht gekündigt werden müsse, wenn er nicht von allen unterschrieben ist? Aber eine Person hat doch unterschrieben, richtig? Und die muss in der gesetzlichen Frist kündigen.

Recht-Einfach 25.02.2010 15:30

AW: Kündigung bei einer Wohngemeinschaft? WG
 
Des Weiteren empfehle ich bei einer WG keinen gemeinschaftlichen Mietvertrag zu unterschreiben.

Es sollte einen Hauptmieter geben und Untermietverträge mit den weiteren WG-Bewohnern gemacht werden. Dies sollte natürlich vom Vermieter bestätigt und geduldet werden. Denn bei einer Kündigung eines einzelnen Mieters gibt es immer wieder Schwierigkeiten bzgl. des Vertragsverhältnisses eines gemeinschaftlich geschlossenen Vertrags.

Dies ist auch oft nachzulesen - im Falle von zerbrochenen Beziehungen. Der eine zieht aus, kann aber alleinig die Wohnung nicht kündigen (da beide unterschrieben haben und damit auch kündigen müssen) und ist weiterhin zur Zahlung der Miete (womöglich anteilig) verpflichtet!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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