Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietvertrag (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/)
-   -   Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/mietvertrag-mit-fortsetzungsklausel-496.html)

HeinzSander 26.02.2010 14:26

Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel
 
Hallo,

angenommen jemand hat im Monat 01.12.2008 einen Mietvertrag bis zum 31.11.2010 abgeschlossen.Der Mietvertrag geht danach in ein unbefristetes Mietverhältnis über.Nun hat dieser jemand die Wohnung aber gekündigt zum 28.02.2010.Der Vermieter dieser Person akzeptiert diese aber nicht und besteht weiterhin auf Mietzahlung bis zum besagten Termin.
Einen Grund für die Befristung ist nicht schriftlich erfolgt und auch nirgends festgehalten.Im Mietvertrag steht lediglich der Zeitraum von wann bis wann.
Ist das so Rechtens kommt X nicht aus diesem Vertrag bis zum Ende?

Regenmacher 26.02.2010 20:07

AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel
 
Sogenannte Zeitmietverträge sind nur noch in 2 ganz genau festgelegten Varianten möglich.

1. Der qualifizierte Zeitmietvertrag muss das Ende mit einer Begründung (Eigenbedarf, Umbau/Abriss des Hauses, etc.) angeben. Wenn der Vertrag ausläuft ist tatsächlich Schluss.

2. Ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsausschluss. Dieser Vertrag kann bis zu 4 Jahren laufen und wandelt sich am Ende automatisch in einen unbefristeten Vertrag.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm

HeinzSander 27.02.2010 07:35

AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel
 
Hallo,
eigentlich ist dieser Mietvertrag ja kein Zeitmietvertrag sondern ein befristeter Mietvertrag der nach 2 Jahren in einen unbefisteten übergeht.Macht das einen Unterschied?

X hat schon über den Mieterschutzverein probiert etwas über die Rechtmäßigkeit heraus zu bekommen, allerdings gab es zunächst eine falsche Info von diesen.Überflüssige Intuition
dieser Verein. X hat dann einen Anwalt eingeschaltet der zu 50 % erfolg sieht.Ein weiterer Anwalt gab ebenso eine falsche Info.Aussage der Mietvertrag sei ein normaler Mietvertrag mit 3monatiger Kündigungsfrist.
X musste ihn auf die Klausel hinweisen und jetzt sagte er
das er in diesem Falle alles nochmal prüfen müßte.

Irgendwie weiß keiner wirklich bescheid!

Recht-Einfach 27.02.2010 11:12

AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel
 
Hallo,

wie von meinem Vorredner bereits geschrieben, kann es 2 Möglichkeiten geben. Die erste von ihm angesprochene schließe ich hierbei aus.

Sie müssten also prüfen ob es sich um einen gegenseitigen Kündigungsausschluss handelt. Sollte der Kündigungsausschluss nur für den Mieter formuliert sein, ist diese Klausel meines Erachtens nach nichtig und die gesetzliche Kündigungsfrist tritt an deren Stelle.
Ein gegenseitiger Kündigungsschutz jedoch ist rechtens und die Mindestmietdauer somit nicht umgehbar.

Hier bliebe dann nur das Stellen eines Nachmieters mit Einverständnis des Vermieters oder ein Aufhebungsvertrag, was in den wenigsten Fällen Erfolg haben wird!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

HeinzSander 27.02.2010 15:53

AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel
 
Zitat:

Zitat von Mietrecht-Einfach (Beitrag 1399)
Hallo,

wie von meinem Vorredner bereits geschrieben, kann es 2 Möglichkeiten geben. Die erste von ihm angesprochene schließe ich hierbei aus.

Sie müssten also prüfen ob es sich um einen gegenseitigen Kündigungsausschluss handelt. Sollte der Kündigungsausschluss nur für den Mieter formuliert sein, ist diese Klausel meines Erachtens nach nichtig und die gesetzliche Kündigungsfrist tritt an deren Stelle.
Ein gegenseitiger Kündigungsschutz jedoch ist rechtens und die Mindestmietdauer somit nicht umgehbar.

Hier bliebe dann nur das Stellen eines Nachmieters mit Einverständnis des Vermieters oder ein Aufhebungsvertrag, was in den wenigsten Fällen Erfolg haben wird!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Hallo,

wie bitte prüfe ich das?

Sie müssten also prüfen ob es sich um einen gegenseitigen Kündigungsausschluss handelt. Sollte der Kündigungsausschluss nur für den Mieter formuliert sein, ist diese Klausel meines Erachtens nach nichtig und die gesetzliche Kündigungsfrist tritt an deren Stelle.

Dies steht nirgends im Vertrag!

Mfg

HeinzSander 27.02.2010 15:54

AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel
 
Im Vertrag steht das nach Ablauf der 2 Jahre der Vertrag unbefristet wird und danach die Kündigungsfrist von 3 Monaten eintrifft.
Ist es das?

Regenmacher 27.02.2010 18:07

AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel
 
Legen Sie bitte Ihren Mietvertrag einem Mieterverein oder einer Verbraucherzentrale zur Prüfung vor. So wird das nämlich nichts, wenn Sie nicht wissen, was für einen Vertrag Sie unterschrieben haben.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:42 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1