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Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.02.2010, 15:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 4
Blinzeln Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Hallo,

angenommen jemand hat im Monat 01.12.2008 einen Mietvertrag bis zum 31.11.2010 abgeschlossen.Der Mietvertrag geht danach in ein unbefristetes Mietverhältnis über.Nun hat dieser jemand die Wohnung aber gekündigt zum 28.02.2010.Der Vermieter dieser Person akzeptiert diese aber nicht und besteht weiterhin auf Mietzahlung bis zum besagten Termin.
Einen Grund für die Befristung ist nicht schriftlich erfolgt und auch nirgends festgehalten.Im Mietvertrag steht lediglich der Zeitraum von wann bis wann.
Ist das so Rechtens kommt X nicht aus diesem Vertrag bis zum Ende?



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  #2  
Alt 26.02.2010, 21:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Sogenannte Zeitmietverträge sind nur noch in 2 ganz genau festgelegten Varianten möglich.

1. Der qualifizierte Zeitmietvertrag muss das Ende mit einer Begründung (Eigenbedarf, Umbau/Abriss des Hauses, etc.) angeben. Wenn der Vertrag ausläuft ist tatsächlich Schluss.

2. Ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsausschluss. Dieser Vertrag kann bis zu 4 Jahren laufen und wandelt sich am Ende automatisch in einen unbefristeten Vertrag.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm
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  #3  
Alt 27.02.2010, 08:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Hallo,
eigentlich ist dieser Mietvertrag ja kein Zeitmietvertrag sondern ein befristeter Mietvertrag der nach 2 Jahren in einen unbefisteten übergeht.Macht das einen Unterschied?

X hat schon über den Mieterschutzverein probiert etwas über die Rechtmäßigkeit heraus zu bekommen, allerdings gab es zunächst eine falsche Info von diesen.Überflüssige Intuition
dieser Verein. X hat dann einen Anwalt eingeschaltet der zu 50 % erfolg sieht.Ein weiterer Anwalt gab ebenso eine falsche Info.Aussage der Mietvertrag sei ein normaler Mietvertrag mit 3monatiger Kündigungsfrist.
X musste ihn auf die Klausel hinweisen und jetzt sagte er
das er in diesem Falle alles nochmal prüfen müßte.

Irgendwie weiß keiner wirklich bescheid!
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  #4  
Alt 27.02.2010, 12:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Hallo,

wie von meinem Vorredner bereits geschrieben, kann es 2 Möglichkeiten geben. Die erste von ihm angesprochene schließe ich hierbei aus.

Sie müssten also prüfen ob es sich um einen gegenseitigen Kündigungsausschluss handelt. Sollte der Kündigungsausschluss nur für den Mieter formuliert sein, ist diese Klausel meines Erachtens nach nichtig und die gesetzliche Kündigungsfrist tritt an deren Stelle.
Ein gegenseitiger Kündigungsschutz jedoch ist rechtens und die Mindestmietdauer somit nicht umgehbar.

Hier bliebe dann nur das Stellen eines Nachmieters mit Einverständnis des Vermieters oder ein Aufhebungsvertrag, was in den wenigsten Fällen Erfolg haben wird!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #5  
Alt 27.02.2010, 16:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

wie von meinem Vorredner bereits geschrieben, kann es 2 Möglichkeiten geben. Die erste von ihm angesprochene schließe ich hierbei aus.

Sie müssten also prüfen ob es sich um einen gegenseitigen Kündigungsausschluss handelt. Sollte der Kündigungsausschluss nur für den Mieter formuliert sein, ist diese Klausel meines Erachtens nach nichtig und die gesetzliche Kündigungsfrist tritt an deren Stelle.
Ein gegenseitiger Kündigungsschutz jedoch ist rechtens und die Mindestmietdauer somit nicht umgehbar.

Hier bliebe dann nur das Stellen eines Nachmieters mit Einverständnis des Vermieters oder ein Aufhebungsvertrag, was in den wenigsten Fällen Erfolg haben wird!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
Hallo,

wie bitte prüfe ich das?

Sie müssten also prüfen ob es sich um einen gegenseitigen Kündigungsausschluss handelt. Sollte der Kündigungsausschluss nur für den Mieter formuliert sein, ist diese Klausel meines Erachtens nach nichtig und die gesetzliche Kündigungsfrist tritt an deren Stelle.

Dies steht nirgends im Vertrag!

Mfg
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  #6  
Alt 27.02.2010, 16:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Im Vertrag steht das nach Ablauf der 2 Jahre der Vertrag unbefristet wird und danach die Kündigungsfrist von 3 Monaten eintrifft.
Ist es das?
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  #7  
Alt 27.02.2010, 19:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Legen Sie bitte Ihren Mietvertrag einem Mieterverein oder einer Verbraucherzentrale zur Prüfung vor. So wird das nämlich nichts, wenn Sie nicht wissen, was für einen Vertrag Sie unterschrieben haben.
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