Verzicht auf ordentliche Kündigung für 4 Jahre
Hallo,
wir sind gerade auf Wohnungssuche und endlich fündig geworden. Der Vermieter, eine Holding GmbH ist mit uns einverstanden und hat uns den Mietvertrag per Post zukommen lassen. Jetzt geht aus diesem allerdings hervor, dass wir unterschreiben sollen, das wir für 4 Jahre auf das Recht einer ordentlichen Kündigung verzichten. So was habe ich noch nie gehört und werde ich auch nicht unterschreiben. Ist so was rechtens? Gruß B. Breda |
AW: Verzicht auf ordentliche Kündigung für 4 Jahre
Natürlich ist das rechtens, wenn dieser Kündigungsverzicht für Mieter und Vermieter gilt. Solch eine Wohnung würde ich mit Vorsicht anmieten, denn niemand weiß, was bis zum Mietende alles passieren kann/könnte.
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AW: Verzicht auf ordentliche Kündigung für 4 Jahre
Und was ist, wenn man beruflich bedingt umziehen muß, Nachwuchs und somit Platzprobleme bekommt oder zum bsp arbeitslos wird?
Übrigens danke fürs antworten. Gruß B. Breda |
AW: Verzicht auf ordentliche Kündigung für 4 Jahre
Arbeitslosigkeit ist schon mal kein Grund, einen solchen Vertrag nicht zu erfüllen. Bei den beiden anderen, von Ihnen genannten Gründen, müssten Sie wahrscheinlich von einem Gericht klären lassen, wessen Begründung, Ihre oder die das Vermieters, Vorrang hat.
Darum, Finger weg von solchen Mietverträgen, bei denen Sie die nächsten Jahre icht überblicken können. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm |
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