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nut6 25.05.2010 23:08

Spielt die Wohndauer eine Rolle?
 
hallo,
gibt es einen unterschied ob ich 2 jahre oder 12 jahre in einem mehrfam.-haus wohne. mein vermieter hat mir eine andere wohnung im selben haus angeboten und mir wurde geraten keinen neuen mietvertrag aufzusetzten sondern den alten zu ergänzen. steht man nach 12 jahren oder später 16 jahren besser da falls es zum ärger mit dem vermieter kommt und man raugeworfen werden soll?

danke
n.

Regenmacher 26.05.2010 08:48

AW: Spielt die Wohndauer eine Rolle?
 
Die Kündigungsfristen für den Vermieter sehen so aus:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...rist.htm#frist

Aber rausgeworfen vom Vermieter ist praktisch nicht möglich, weil es so gut wie keine Möglichkeiten für ihn gibt, einen Mieter los zu werden und bei den wenigen Gründen spielt es kaum eine Rolle, wie lange man in der Wohnung lebte:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm

nut6 26.05.2010 10:35

AW: Spielt die Wohndauer eine Rolle?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 1740)

hallo regenmacher, dankeschön. frage: ich habe oft gehört "meine oma wohnt da schon 20 jahre, die ist praktisch unkündbar". was ist daran? ist der einzige unterschied dass die kündigungsfristen länger sind? oder gibts vielleicht nach 20 jahren noch einen sonderschutz?

würdest du mir auch raten, beim umzug in die neue wihnung im selben haus den mietvertrag nur zu ergänzen, nicht aber zu erneuern, um meine 11 jahre guthaben zu behalten.

übrigens, habe bei euch gelesen dass es bei anmietung vor 2001 und 10 jahren wohnen schon 12 monate frist sind, das trifft nämlich für mich zu.

vielen dank für die antworten
n.

Regenmacher 26.05.2010 10:59

AW: Spielt die Wohndauer eine Rolle?
 
Zitat:

Zitat von nut6 (Beitrag 1742)
hallo regenmacher, dankeschön. frage: ich habe oft gehört "meine oma wohnt da schon 20 jahre, die ist praktisch unkündbar". was ist daran? ist der einzige unterschied dass die kündigungsfristen länger sind? oder gibts vielleicht nach 20 jahren noch einen sonderschutz?

Nö, den gibt es generell nicht. Den müsste man sich aufgrund eines hohen Alters oder eines schlechten Gesundheitszustandes erkämpfen

würdest du mir auch raten, beim umzug in die neue wihnung im selben haus den mietvertrag nur zu ergänzen, nicht aber zu erneuern, um meine 11 jahre guthaben zu behalten.

Kann man machen, müsste ja nur die genauere Lage der Wohnung im Haus geändert werden. Das könnte auch handschriftlich gemacht werden.

übrigens, habe bei euch gelesen dass es bei anmietung vor 2001 und 10 jahren wohnen schon 12 monate frist sind, das trifft nämlich für mich zu.

Das war mal kurzfristig so geregelt, wurde aber dann per Gesetz auf die jetzigen Fristen abgeändert, egal wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Ausnahme wäre, wenn die Kündigungsfristen im Mietvertrag individuell, nicht per vordedrucktem Text, ausgehandelt wurden

vielen dank für die antworten
n.

So, ich denke, das dürfte jetzt geklärt sein.

lehua768 07.06.2010 04:38

AW: Spielt die Wohndauer eine Rolle?
 
mein vermieter hat mir eine andere wohnung im selben haus angeboten und mir wurde geraten keinen neuen mietvertrag aufzusetzten sondern den alten zu ergänzen. steht man nach 12 jahren oder später 16 jahren besser da falls es zum ärger mit dem vermieter kommt und man raugeworfen werden soll?würdest du mir auch raten, beim umzug in die neue wihnung im selben haus den mietvertrag nur zu ergänzen, nicht aber zu erneuern, um meine 11 jahre guthaben zu behalten.

Recht-Einfach 07.06.2010 11:36

AW: Spielt die Wohndauer eine Rolle?
 
Hallo,

der Unterschied zwischen einer Ergänzung des alten Mietvertrags und einem neuen Mietvertrag liegt insbesondere in der Kündigungsfrist.
siehe: Kündigungsfrist

Nach Schilderung kann Ihnen der Vermieter nur mit einer Kündigungsfrist von 9 Monaten kündigen. Bei einem Neuvertrag wären es wieder 3 Monate. Die Ergänzung des Altvertrags würde somit Ihrem Schutz als Mieter dienen, hinsichtlich der Kündigungsfrist.


Freundliche Grüße,



Mietrecht Einfach


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