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rossi80 12.11.2008 16:35

Kann der Vermieter im Mietvertrag den Energieversorger vorschreiben?
 
Hallo!

Ich würde gerne wissen, ob der Vermieter dem Mieter per Mietvertrag den Energieversorger vorschreiben darf? Ich denke, dass dies leider bejaht werden wird. Wenn dies der Fall ist, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?

Dankeschön!

Recht-Einfach 12.11.2008 18:02

Also zu genauen rechtlichen Grundlagen kann ich schwer Auskunft geben, aber ich habe mal ein wenig im Internet recherchiert und folgendes gefunden:

Der Vermieter kann dich unter folgenden Gesichtspunkten per Mietvertrag an einen Stromanbieter oder auch Gasanbieter binden.

- Wenn er den Strom bezahlt
- Wenn ein Gemeinschaftsvertrag mit dem ganzen Haus besteht
- Ausnahme: du zahlst eine Pauschale

Doch meinem Kenntnissstand zufolge kannst du den Versorger frei wählen, wenn du einen eigenen Zähler für deine Wohnung für Strom und Gas hast. - Dies gilt natürlich nicht für Allgemeinstrom, wie Treppenhausbeleuchtung oder ähnliches.

Wenn du deinen Strom selbst an den Energiekonzern bezahlst, dann hast du natürlich auch die freie Auswahl an Anbietern und kannst einen Strom Preisvergleich oder auch Gas Preisvergleich anstellen, um den günstigsten Anbieter in deiner Umgebung zu ermitteln.

Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein, und wenn noch Fragen bestehen, dann kannst du dich gerne wieder an uns wenden!


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach

rossi80 13.11.2008 17:59

Vielen Dank für die Antwort!

Also ob es Verträge zwischen dem Vermieter und dem Energielieferanten gibt weiß ich nicht. Der Vermieter besteht darauf, die Korrespondenz mit dem Versorger grundsätzlich selbst zu führen. Der Versorger schreibt wiederum nur mich als seinen Kunden an, d.h. ICH bin der Vertragsinhaber und zahle brav den monatlichen Abschlag direkt an den Versorger.

Helfen diese Infos bei einer noch präziseren Antwort? Danke!

Recht-Einfach 13.11.2008 20:36

Hallo rossi,

also wenn du Vertragspartner des Lieferanten bist, die Abschläge und Turnusrechnungen direkt an den Lieferanten bezahlst und auch über einen eigenen Zähler für deine Partei verfügst, dann hat der Vermieter keinen Einfluss darauf, welchen Anbieter du wählst!

Und den Anbieter per Mietvertrag vorzuschreiben halte ich für mehr als fragwürdig, da ja mit deinem Versorger laut deinen Angaben ein separater Vertrag besteht! Und meiner Meinung nach hat auch nur dieser Gültigkeit!

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen! Bestehen noch Fragen, dann kannst du dich gerne wieder an uns wenden. Und halte die Community doch mal auf dem Laufenden, wie es bei dir weitergegangen ist.


Lieben Gruß,


Mietrecht-Einfach


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