Mietvertrag mit Verschleierung?
Ich habe letzten Montag einen Mietvertrag unterschrieben und war sehr zufrieden mit dem Zustand der Wohnung, daher habe ich auch guten Gewissens unterschrieben.
Heute habe ich erfahren, dass die Wohnung des öfteren Opfer von Brandstiftung war. In der exakt selben Etage ist eine Frau in den Flammen gestorben. Laut Medienberichten wurde der Täter nicht gefasst. Die Hausverwaltung vertröstet uns nur. Wir haben noch keine Kaution bezahlt. Können wir den Mietvertrag einfach rückgängig machen. (Gibt es da eine Frist?) Und falls nicht, es ist doch eindeutig, dass eine Verschleierung vorliegt. Man kann ja nicht erwarten, dass man die Wohnung googelt. Und es ist ja eindeutig, da die Wohnung neu renoviert worden ist, dass der Vermieter sich dem bewusst ist, dass er eine WOhnung anbietet, die des Öfteren Opfer von Brandstiftung geworden ist. |
AW: Mietvertrag mit Verschleierung?
Zitat:
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AW: Mietvertrag mit Verschleierung?
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...-haus-1.403161
Also, da mach ich mir schon irgendwie Sorgen. Ist das denn kein Grund für eine Kündigung? Immerhin hat man uns diese "Kleinigkeit" vorsätzlich verschwiegen, obwohl der Fall bis heute nicht geklärt wurde. Außerdem haben wir uns erkundigt, aus welchen Grund das Haus komplett neu renoviert wird. |
AW: Mietvertrag mit Verschleierung?
so es sich in dem artikel um ihr haus handelt, steht dort folgendes:
Zitat:
da die hausverwaltung hier den willen zur kulanz bekundet, können sie, wenn sie geschickt verhandeln, eventuell auch ihre umzugskosten in die ersatzwohnung ganz oder teilweise heraushandeln. ein anspruch darauf besteht aber nicht. §313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage könnte ein hebel sein, um den vertrag zu kündigen. sie müssen dann glaubhaft machen, dass sie den mietvertrag nie geschlossen hätten, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass das haus regelmäßigen brandanschlägen zum opfer fällt. ob dies auch zur fristlosen kündigung berechtigt, wird vermutlich der ansicht der gerichte unterliegen. wenn ihnen die angebotene ersatzwohnung nicht zusagt, sollten sie eine ordentliche kündigung, die ja jederzeit möglich ist, erwägen. dann gelten die üblichen fristen. |
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