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oliver g. 02.08.2010 16:57

Mietvertrag mit Verschleierung?
 
Ich habe letzten Montag einen Mietvertrag unterschrieben und war sehr zufrieden mit dem Zustand der Wohnung, daher habe ich auch guten Gewissens unterschrieben.
Heute habe ich erfahren, dass die Wohnung des öfteren Opfer von Brandstiftung war. In der exakt selben Etage ist eine Frau in den Flammen gestorben. Laut Medienberichten wurde der Täter nicht gefasst. Die Hausverwaltung vertröstet uns nur.

Wir haben noch keine Kaution bezahlt. Können wir den Mietvertrag einfach rückgängig machen. (Gibt es da eine Frist?) Und falls nicht, es ist doch eindeutig, dass eine Verschleierung vorliegt. Man kann ja nicht erwarten, dass man die Wohnung googelt. Und es ist ja eindeutig, da die Wohnung neu renoviert worden ist, dass der Vermieter sich dem bewusst ist, dass er eine WOhnung anbietet, die des Öfteren Opfer von Brandstiftung geworden ist.

Regenmacher 02.08.2010 17:44

AW: Mietvertrag mit Verschleierung?
 
Zitat:

Zitat von oliver g. (Beitrag 2007)

Wir haben noch keine Kaution bezahlt. Können wir den Mietvertrag einfach rückgängig machen.

Nein! Dies ist keinVertrag nach dem Fernabsatz, von dem man innerhalb von 14 Tagen zurück treten kann.

(Gibt es da eine Frist?) Und falls nicht, es ist doch eindeutig, dass eine Verschleierung vorliegt.

Was meinen Sie, in wie vielen Wohnungen Menschen sterben, getötet, und sogar ermordet werden. Dürfen jetzt Ihrer Meinung nach alle diese Wohnungen nicht mehr vermietet werden?

Man kann ja nicht erwarten, dass man die Wohnung googelt. Und es ist ja eindeutig, da die Wohnung neu renoviert worden ist,

Weiter oben haben Sie sich noch gefreut, dass die Wohnung so gut in Schuss ist.

dass der Vermieter sich dem bewusst ist, dass er eine WOhnung anbietet, die des Öfteren Opfer von Brandstiftung geworden ist.

Sie können sich aber gerne bei einem Anwalt für Mietrecht eine zweite Meinung eiholen. Das geht sogar online. Z.B. hier: http://www.frag-einen-anwalt.de

oliver g. 02.08.2010 18:44

AW: Mietvertrag mit Verschleierung?
 
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...-haus-1.403161

Also, da mach ich mir schon irgendwie Sorgen.

Ist das denn kein Grund für eine Kündigung? Immerhin hat man uns diese "Kleinigkeit" vorsätzlich verschwiegen, obwohl der Fall bis heute nicht geklärt wurde. Außerdem haben wir uns erkundigt, aus welchen Grund das Haus komplett neu renoviert wird.

Orion 04.08.2010 11:13

AW: Mietvertrag mit Verschleierung?
 
so es sich in dem artikel um ihr haus handelt, steht dort folgendes:

Zitat:

Jetzt kümmert man sich um Ersatzwohnungen für diejenigen, die um ihr Leben fürchten.
ich empfehle ihnen, dieses angebot der hausverwaltung anzunehmen.
da die hausverwaltung hier den willen zur kulanz bekundet, können sie, wenn sie geschickt verhandeln, eventuell auch ihre umzugskosten in die ersatzwohnung ganz oder teilweise heraushandeln. ein anspruch darauf besteht aber nicht.

§313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage könnte ein hebel sein, um den vertrag zu kündigen.

sie müssen dann glaubhaft machen, dass sie den mietvertrag nie geschlossen hätten, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass das haus regelmäßigen brandanschlägen zum opfer fällt.

ob dies auch zur fristlosen kündigung berechtigt, wird vermutlich der ansicht der gerichte unterliegen.

wenn ihnen die angebotene ersatzwohnung nicht zusagt, sollten sie eine ordentliche kündigung, die ja jederzeit möglich ist, erwägen. dann gelten die üblichen fristen.


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