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Bobbycoup 17.12.2008 10:01

Wohnfläche 20% kleiner als im Mietvertrag
 
Vor ca 2 Wochen habe ich einen Mietvertrag für eine 68qm große Wohnung unterschrieben. Ich habe mir natürlich die Wohnung vorher angesehen. Die Lage und der Schnitt der Wohnung haben mir sofort zugesagt und ich habe daraufhin den Vertrag unterschrieben. Nun wollte ich demnächst einziehen und habe für Planungszwecke die Wohnfläche (2 Zimmer, Küche, Bad,Flur) vermessen. Es stallte sich heraus, dass die Wohnung ca 53 qm hat.
Ich habe daraufhin sofort den Vermieter angesprochen. Dieser meinte, dass die 68qm den Keller und die Waschküche beinhalten würden. Zudem würde er auf keinen Fall eine Mietminderung in Erwägung ziehen.
Im Mietvertrag steht eindeutig: Die Wohnfläche beträgt ca 68qm.
Mietverhältnis beginnt 01.01.09
Jetzt will ich natürlich möglichst einfach aus dem Vertrag.

Recht-Einfach 17.12.2008 13:35

Wohnfläche kleiner als im Mietvertrag
 
Hallo Bobbycoup,

laut Wikipedia ist die Wohnfläche einer Wohnung wie folgt definiert:

Zitat:

Zitat von wikipedia

Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume (hier würde ich auch die Waschküche mit hinzuzählen wollen), von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen ...


Somit geht es weiter mit einem Rechtsentscheid des BGH: (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03)

Wenn die Wohnungsgröße (Wohnfläche) mehr als 10% von der angegebenen Größe im Mietvertrag abweicht liegt ein Mangel vor! Ein Mangel berechtigt dich zu einer anteiligen Mietminderung!

Wenn sich der Vermieter weder darauf einlässt die Miete zu mindern, noch den Mietvertrag aufzuheben, dann würde ich mir einen Fachanwalt für Mietrecht suchen, der dein Verlangen durchsetzt! Denn so wie ich das sehe sollte das Recht auf deiner Seite sein.

Auf jeden Fall solltest du eine Mängelanzeige verfassen und dem Vermieter bestenfalls per Fax oder Einschreiben mit Rückschein zustellen. Denn die Mängelanzeige, wenn auf diese nicht reagiert oder diese abgelehnt wird - innerhalb einer ordnungsgemäß gesetzten Frist, ermöglicht dir den Weg in die fristlose Kündigung.

Ich hoffe ich war eine Hilfe und ich würde mich freuen, wenn du mal berichtest, wie es bei dir weitergegangen ist.



Viel Erfolg wünscht Mietrecht-Einfach

Bobbycoup 17.12.2008 13:42

Vielen Dank für die Antwort. :)
Habe mich bereits mit dem Mieterschutzbund in Verbindung gesetzt. Bin gespannt was daraus wird.

Recht-Einfach 17.12.2008 13:45

Also so wie ich das sehe sollte dir die Möglichkeit bestehen wieder herauszukommen.

Ärgerlich ist ja nur, dass du eine Wohnung gefunden hast, die dir voll und ganz zusagt, nur leider das Mietverhältnis bereits im Vorneherein durch diese Sache getrübt wird.


Noch einmal viel Erfolg und meld dich mal, wenn du weitergekommen bist.


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