Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Mietvertrag (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/)
-   -   WHG nach Trennung (https://www.forum-recht-einfach.de/mietvertrag/whg-nach-trennung-755.html)

bluemountains 04.10.2010 14:25

WHG nach Trennung
 
Sehr geehrter Leser,
folgende Situation:
nachdem sich meine freundin von mir getrennt hat, und wir erst vor zwei monaten zusammengezogen sind, stellt sich mir die frage wer in der wohnung bleiben darf. Wir haben den Mietvertrag beide unterschrieben. Ich wollte mit ihr normal sprechen... sie weisst vollkommen ab und meint ich hätte kein Recht an der Wohnung ...
wir haben den Mietvertrag beide unterschrieben (aufgrund meiner persönlichen vorstellung bei der vermieterin vor 2 monaten)
zudem habe ich eine küche, couch, bett etc. gekauft und sie hat den rest v. ihrer alten whg. mitgenommen.
Jetzt hat sie mir das Geld für die ganzen Sachen schon auf mein Konto überwiesen aber ich möchte nicht aus der Wohnung raus,
da meine arbeitsstelle direkt um die ecke liegt und
ich von viel weiter hergezogen bin als sie.
ich lebe momentan bei meinen eltern um ihr ne räumliche distanz zu geben... und sie will nun das ich nie wieder die wohnung betrete...meine sachen habe ich bei meinen eltern vorsorglich untergebracht und muss jetz jeden Tag 160km pendeln. Das ist so eskaliert das ich auch dann mal meinte das ich sie nie wieder sehen will und deshalb aus der Wohnung gehe. Allerdings muss ich sagen das die Wohnung für mich optimal wäre und ich würde sie sehr gern behalten. Ich würde mich freuen wenn mir jmd. seinen juristischen Rat geben könnte
beste Grüße aus Bayern

Regenmacher 04.10.2010 16:05

AW: WHG nach Trennung
 
Einen juristischen Rat wird Ihnen nur ein Anwalt geben können/dürfen. Da Sie aber beide den Mietvertrag unterschrieben haben sollten Sie ganz scnell mit dem Vermieter reden, damir er Sie aus dem Vertrag entlässt.

Denn so lange Sie als Mieter im Vertrag genannt werden, haften Sie auch komplett für dieses Mietverhältnis. Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.

Und dann suchen Sie sich eine schöne, kleine Wohnung, in der Sie dann keine Mitmieterin in den Vertrag mit aufnehmen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:23 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1