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r.küch. 14.10.2010 11:32

Mietvertrag Kellerraum
 
Hallo,
wenn im Formularmietvertrag steht: vermietet wurden 4 Zimmer, Küche, Bad,..
___Kellerraum. Ist dann der Keller mitvermietet, auch wenn dort keine (An-)Zahl auf der dafür vorgesehenen Linie eingetragen ist? Gedacht war es so, dass der Keller nicht mitvermietet wird, da dem Mieter ein sehr großer Dachraum als Abstellfläche zur Verfügung steht.
Vielen Dank schon mal und mfG
Küch.

Regenmacher 14.10.2010 16:21

AW: Mietvertrag Kellerraum
 
Ich würde herauslesen, dass 0 Kellerraum mitvermietet wird. Ein Schelm könnte aber denken, dass dort die Zahl 1 vergessen wurde. Darum das Wort Kellerraum durchstreichen und gut ist.


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