Mietvertrag Kellerraum
Hallo,
wenn im Formularmietvertrag steht: vermietet wurden 4 Zimmer, Küche, Bad,.. ___Kellerraum. Ist dann der Keller mitvermietet, auch wenn dort keine (An-)Zahl auf der dafür vorgesehenen Linie eingetragen ist? Gedacht war es so, dass der Keller nicht mitvermietet wird, da dem Mieter ein sehr großer Dachraum als Abstellfläche zur Verfügung steht. Vielen Dank schon mal und mfG Küch. |
AW: Mietvertrag Kellerraum
Ich würde herauslesen, dass 0 Kellerraum mitvermietet wird. Ein Schelm könnte aber denken, dass dort die Zahl 1 vergessen wurde. Darum das Wort Kellerraum durchstreichen und gut ist.
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