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Nartak 03.11.2010 12:25

Klausel im Mietvertrag
 
Hallo,

Ich bewohne mit meiner Ehefrau eine Gemeinschaftliche Wohnung. Wir stehen beide im Mietvertrag drin. Da ich mich von meiner Frau trennen möchte, möchte ich gerne den Mietvertrag von meiner Seite kündigen.Meine Frau würde in der Wohnung wohnen bleiben. Nur steht im Vertrag eine Klausel drin, die ich leider nicht verstehe.

Erklärung, deren Wirkung die Mieter berühren, müssen von den gegenüber allein abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch- unter Vorbehalt eines schriftlichen Wiederufs- bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärung. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen oder zum Abschluß von Aufhebungsverträgen. Ein Wiederruf der Vollmacht wird erst mit zugang beim Vermieter wirksam.

Komme ich den nun nicht aus dem Vertrag raus?

Regenmacher 03.11.2010 15:18

AW: Klausel im Mietvertrag
 
Das heißt auf deutsch, dass Sie z.B. Post oder Anweisungen Ihres Vermieters auch im Namen Ihrer Frau annehmen können. Aber Sie können nicht alleine diese Wohnung kündigen. Das geht nur gemeinsam mit Ihrer Frau, die ja auch in diesem Vertrag als Mieterin aufgeführt ist.


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