Rücktritt vom Mietvertrag - Darf man das?
Hallo zusammen
Ich habe am Samstag eine Whg angeschaut, heute treffe ich mich nochmal mit dem Besitzer! Immo bin ich in einem UNgekündigten Mietverhältnis! Angenommen ich bekomme die Whg auf 15.01. und wir machen heute den Mietvertrag! Mündliche zusage hab ich von den zukünftigen Erben(Da meine Vermieterin vor ca 2 Monaten gestorben ist und noch nicht zu 100% die Erben feststehen!) das ich keine Kündigungsfrist einhalten brauche! Schriftlich werde ich dies erst die tage bekommen! Nun meine Frage darf ich das, das ich den neuen MV unterschreibe und falls die Erben doch nicht zur mündlichen vereinbarung stehen sollten, den neuen Vertrag zu annullieren/kündigen?? Ohne das kosten auf mich zukommen! Oder gibts da gar noch was anderes? Danke Dan |
AW: Rücktritt vom Mietvertrag - Darf man das?
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AW: Rücktritt vom Mietvertrag - Darf man das?
Hallo,
ein Rücktritt vom Mietvertrag ist gesetzlich nur vorgesehen, wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt genutzt werden kann, etwa weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist. Quelle: Die fristlose Kündigung im Mietrecht Mietrecht Einfach |
AW: Rücktritt vom Mietvertrag - Darf man das?
NA ok danke erstmal!
Mietvertrag wurde noch nicht gemacht da der Vermieter noch ein paar unterlagen wünscht - schufa - Mietschulden freiheit best. vom alten Vermieter So langsam werden Wohnungssuchen immer beschwerlicher-- ein gang nach canossa^^ |
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