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keineanhnung 06.12.2010 10:45

Rücktritt vom Mietvertrag - Darf man das?
 
Hallo zusammen

Ich habe am Samstag eine Whg angeschaut, heute treffe ich mich nochmal mit dem Besitzer!

Immo bin ich in einem UNgekündigten Mietverhältnis! Angenommen ich bekomme die Whg auf 15.01. und wir machen heute den Mietvertrag! Mündliche zusage hab ich von den zukünftigen Erben(Da meine Vermieterin vor ca 2 Monaten gestorben ist und noch nicht zu 100% die Erben feststehen!) das ich keine Kündigungsfrist einhalten brauche! Schriftlich werde ich dies erst die tage bekommen!
Nun meine Frage darf ich das, das ich den neuen MV unterschreibe und falls die Erben doch nicht zur mündlichen vereinbarung stehen sollten, den neuen Vertrag zu annullieren/kündigen?? Ohne das kosten auf mich zukommen!

Oder gibts da gar noch was anderes?

Danke
Dan

Regenmacher 06.12.2010 12:13

AW: Rücktritt vom Mietvertrag - Darf man das?
 
Zitat:

Zitat von keineanhnung (Beitrag 2529)
Hallo zusammen

Nun meine Frage darf ich das, das ich den neuen MV unterschreibe und falls die Erben doch nicht zur mündlichen vereinbarung stehen sollten, den neuen Vertrag zu annullieren/kündigen??

Ein Mietvertrag ist kein Einkauf übers Internet, von dem man zurück treten kann. Wenn er unterschrieben wurde ist er bindend.

Ohne das kosten auf mich zukommen!

Sie müssten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist auf jeden Fall die Miete bezahlen.

Oder gibts da gar noch was anderes?

Nö!

Danke
Dan

Der Abschluss eines Mietvertrages ist eine ernste Angelegenheit. Und wenn man das Vorgehen auf die leichte Schulter nimmt, dann kann das recht teuer werden.

Recht-Einfach 06.12.2010 17:52

AW: Rücktritt vom Mietvertrag - Darf man das?
 
Hallo,

ein Rücktritt vom Mietvertrag ist gesetzlich nur vorgesehen, wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt genutzt werden kann, etwa weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist.

Quelle: Die fristlose Kündigung im Mietrecht


Mietrecht Einfach

keineanhnung 07.12.2010 10:10

AW: Rücktritt vom Mietvertrag - Darf man das?
 
NA ok danke erstmal!

Mietvertrag wurde noch nicht gemacht da der Vermieter noch ein paar unterlagen wünscht

- schufa
- Mietschulden freiheit best. vom alten Vermieter

So langsam werden Wohnungssuchen immer beschwerlicher-- ein gang nach canossa^^


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