Änderung Mietvertrag vor Einzug
Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe. Bin kurz vor einem Umzug, und im Mietvertrag haben der Vermieter und ich vereinbart (schriftlich), das ich die Mietkaution als Kautionsbürgschaft hinterlegen kann (kennt man ja)! Nun hab ich ne Mail vom Vermieter bekommen, das er das mit der Bürgschaft nicht haben will, sondern doch bares sehen will. Dem hab ich erstmal per Mail (keine Änderung im Mietvertrag) zugestimmt. Nun merke ich aber, das ich das finanziell nicht tragen kann. Meine Frage: Habe ich das Recht, vom Mietvertag zurück zu treten, da es ja eine Änderung des Mietvertrages ist? DANKE freshman |
AW: Änderung Mietvertrag vor Einzug
Warum stimmen Sie der Barzahlung zu, wenn Sie das Geld nicht flüssig haben? Man sollte zuerst überlegen, bevor man einer Änderung eines Vertrages zustimmt.
Ich denke, dass Sie von diesem Vertrag nicht zurück treten können, weil Sie der Änderung zugestimmt haben. Da hilft es auch nicht, dass im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde. |
AW: Änderung Mietvertrag vor Einzug
Hallo,
da haben Sie leider schlechte Karten. Sie sollten versuchen sich mit dem Vermieter auf eine Ratenzahlung der Mietkaution zu verständigen! Mietrecht Einfach |
AW: Änderung Mietvertrag vor Einzug
Möglicherweise haben Ihrem Vermieter die Konditionen des angebotenen Anbieters von Kautionsbürgschaften nicht zugesprochen. Es gibt einige Anbieter im Internet, die sich in ihrem Angebot unterscheiden und sowohl für den Mieter als auch den Vermieter unterschiedliche Anreize bieten. Als bester, günstigster und kundenfreundlichster Anbieter wurde kautionsfrei.de gekürt. Alle Infos unter www.kautionsfrei.de und hier noch der Link mit dem Vergleich der Anbieter: www.mietkaution-vergleichen.de
|
AW: Änderung Mietvertrag vor Einzug
In der Regel sind die Konditionen der Versicherungen dem Vermieter relativ egal - dieser erhält seine Sicherheit bei allen Anbietern. Allerdings hat man als Mieter auch die Möglichkeit die Kaution in anderen Anlageformen zu hinterlegen. So gibt es seit 2001 die Möglichkeit der Tagesanleihe, des Bausparvertrags oder des Mietkautionsdepots.
freshman, vielleicht hast Du ja eine Anlageform die Du in dieser Form verpfänden kannst, den Vermieter kann man auch dadurch überzeugen dass dieser keinen Aufwand zur Anlage, der Verzinsung und der jährlichen Ausweisung der Zinsen haben wird. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:20 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1