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Mitmieter 05.03.2011 22:07

Gültigkeit eines Mietvertrages
 
Hallo alle zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage zu Mietverträgen. Vor ein paar Monaten habe ich mir für eine Wohnung einen Vertragsentwurf zuschicken lassen, konnte aber den Vertrag erst nach vier Monaten unterschrieben und zurück schicken (wegen Krankheit). Ist der Vertrag nun Rechtsgültig oder nicht? Der Vermieter meinte ich hätte mir zu lange Zeit gelassen um den Vertrag zurück zu senden. Es stand aber keine Zeitbegrenzung im Vertrag.
Für eine Antwort wäre ich euch dankbar.

2009 06.03.2011 09:50

AW: Gültigkeit eines Mietvertrages
 
Allein mit der Krankheit kann man doch die 4 Monate "Bedenkzeit" nicht rechtfertigen.

Warum haben Sie dem Vermieter nicht eine Mitteilung zukommen lassen? Man stelle sich vor, dass Sie an dieser Krankheit verstorben wären - wie lange sollte der Vermieter nun Ihrer Meinung nach warten?:o

Solche Verträge kann man nicht auf die lange Bank schieben, hier ist zeitnah zu handeln.

Mitmieter 06.03.2011 20:59

AW: Gültigkeit eines Mietvertrages
 
Hallo 2009,
ist ja nicht schlimm das ich die Wohnung nicht bekomen habe. (hab ne bessere gefunden :)) ) Wollte nur wissen ob ich einen Anspruch gehabt hätte durch den unterschriebenen Vertrag.
Danke für die Antwort.
und Gruß

Mareike 06.05.2011 14:58

AW: Gültigkeit eines Mietvertrages
 
Das klingt ja schon mal gut! Ich denke aber auch, dass du damit keine rechtlichen Grundlagen erfüllst und der Vermieter durchaus die Freiheit hatte, die Wohnung nach vier Monaten anderweitig zu vermieten.
Wir haben aber gerade eine ähnliche Situation, mein Freund wollte eine Wohnung in Krefeld anmieten, die Wohnung wurde ihm zugesagt und soll nun doch anderweitig vergeben werden. Wir sind nun am überlegen, ob wir doch noch weiterschauen, oder mal bei einem Anwalt anfragen, es soll ja die eine, oder andere gute Anwaltskanzlei in Krefeld geben! ;)

Mareike 11.05.2011 10:46

AW: Gültigkeit eines Mietvertrages
 
Zitat:

Zitat von Mareike (Beitrag 3275)
Das klingt ja schon mal gut! Ich denke aber auch, dass du damit keine rechtlichen Grundlagen erfüllst und der Vermieter durchaus die Freiheit hatte, die Wohnung nach vier Monaten anderweitig zu vermieten.
Wir haben aber gerade eine ähnliche Situation, mein Freund wollte eine Wohnung in Krefeld anmieten, die Wohnung wurde ihm zugesagt und soll nun doch anderweitig vergeben werden. Wir sind nun am überlegen, ob wir doch noch weiterschauen, oder mal bei einem Anwalt anfragen, es soll ja die eine, oder andere gute Rechtsanwaltskanzlei in Krefeld geben! ;)


Wir haben die Wohnung jetzt doch bekommen.. Einen Anwalt zu erwähnen kann Wunder bewirken! ;)


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