|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kündigungsfrist und Aufnahme in Mietvertrag
Hallo,
ich werde demnächst in die Wohnung meiner Freundin mit einziehen, wir wissen aber jetzt schon, dass wir in ein paar Monaten in eine neue Wohnung ziehen werden. Meine Freundin hat einen Mietvertrag, der 2004 geschlossen wurde und der die Staffelung der Kündigungsfrist in Abhängigkeit der Mietdauer vorsieht. Nach einiger Recherche habe ich schon mitbekommen, dass diese Staffelung bei Altmietverträgen 2005 außer Kraft gesetzt wurde. Ich habe aber auch irgendwo gelesen, dass wenn im Mietvertrag etwas geregelt wird, was nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht, dies trotzdem für die Vertragsparteien bindend ist. Kurzum: Gibt es trotzdem irgendeine Möglichkeit, dass diese Staffelungsklausel doch bindend für uns ist oder gilt generell 3 Monate? 2. Frage: Der Vermieter meiner Freundin ist leider nicht sehr kooperativ und sehr unzuverlässig. Für mich wäre es notwendig, mit in den Mietvertrag aufgenommen zu werden. Kann er uns das verwehren? Wenn ja, kann man das durch einen Untermietvertrag umgehen? Im Mietvertrag steht etwas davon, dass der Vermieter bei Zuzug von Partner oder anderen Personen seine Zustimmung geben muss. Vielen Dank schonmal für die Hilfe! |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Kündigungsfrist und Aufnahme in Mietvertrag
Die Kündigungsfrist für diese Wohnung beträgt, unabhängig von der Wohndauer, 3 Monate und keinen Tag länger.
Und das hier: Ich habe aber auch irgendwo gelesen, dass wenn im Mietvertrag etwas geregelt wird, was nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht, dies trotzdem für die Vertragsparteien bindend ist. Ist natürlich nicht ganz richtig. Es heißt, dass zwischen Mieter und Vermieter andere Klauseln ausgehandelt werden können, als es der Gesetzgeber vorsieht. Das sind dann aber wirklich ausgehandelte Bedingungen. Und nicht solche, die formularmäßig in einem Vertrag stehen. |
#3
|
|||
|
|||
AW: Kündigungsfrist und Aufnahme in Mietvertrag
Das ist korrekt! Bzgl, deiner anderen Frage: natürlich darf er das nicht verwehren, allerdings kann er es "verschleppen" das ist zwar nicht nett, aber durchaus möglich!
|
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kündigungsfrist alter Mietvertrag | flipper8870 | Kündigung | 1 | 23.11.2010 17:31 |
1 Jahr Kündigungsfrist - komme ich aus dem Mietvertrag raus? | Jenny1975 | Kündigung | 6 | 28.10.2010 21:44 |
Kündigungsfrist bei Mietvertrag mit Dienstverhältnis | magnum | Kündigung | 1 | 04.01.2010 19:46 |
Kündigungsfrist mündlicher Mietvertrag | Dorfhinkel0815 | Mietvertrag | 3 | 11.08.2009 18:08 |