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Teneriffa 21.03.2011 14:03

Wohngemeinschaft - WG - Mietvertrag auflösen - Was kann er noch tun?
 
Mein Freund lebt mit einem Freund in einer Wohngemeinschaft seit zwei Jahren. Beide sind Hauptmieter. Nun möchte mein Freund aus der Wohnung ausziehen, da er 1. eine neue Wohnung zu seinen Konditionen gefunden hat und 2. es in dem Haus, welches total verkommen ist, nicht geheizt wird und es vorallem stetig brennt ausziehen, dies natürlich schnellstmöglich. Zudem ist dort auch öfters die Polizei im Haus und er hat somit keine richtige Nachtruhe. (Über den Zustand des Hauses braucht man nichts sagen, es ist schrecklich und aus den Heizungsrohren im Haus tritt Kondenswasser aus.) Mein Freund hat Rücksprache mit dem jetzigen Vermieter gehalten, dies vor ein paar Wochen, welcher kaum zu erreichen ist (erst ab 20 Uhr und wenn dann nur mit Glück) und dieser möchte, dass der Freund meines Freundes zu seinem Jobcenter geht, um dort eine Bestätigung für ihn zu holen, damit er sieht, dass er die Wohnung alleine halten kann bzw. das Jobcenter die Wohnung erstmals übernimmt. Dies müsste das Jobcenter für maximal sechs Monate. Sein Mitbewohner kümmert sich aber um gar nichts was das betrifft, ist auch nicht Zuhause seit Monaten und lässt meinen Freund ohne Strom sitzen . Soweit (nicht) so gut. Sollte er die Bestätigung nicht erhalten, muss er laut dem Vermieter die 3 Monate Kündigsfrist einhalten. Dies ist aber nicht rechtens. Warum erläutere ich unten.

Nun ist mein Freund zum Anwalt gegangen und die Anwältin versucht nun ihn so rauszubekommen beim Jobcenter, sprich das Jobcenter soll zweimal Miete zahlen, doch diese Chance ist äußerst gering - mehr als das. 1% sind wirklich gar nichts. Ich habe aber gelesen und gehört, dass in bestimmten Fällen (Brand etc.), die 3 Monate Kündigungsfrist einfach wegfällt (hierzu liegt auch ein Attest vom Arzt vor, dass er eben wegen den Bränden etc. unter Schlafstörungen und anderen psychosomatischen Störungen leidet) und der Vermieter den Vertrag sofort kündigen muss. Egal ist dann auch der Verbleib des anderen Bewohners (Hauptmieter) und muss dieses dann selbst mit dem Vermieter klären, was nun Sache ist aber er muss ihn sofort rauslassen aus der Wohnung bzw. dem Mietvertrag.

Was kann man in diesem Fall denn noch tun? Sein Mitbewohner kümmert sich nicht, der Vermieter stellt sich total quer (möchte die Bestätigung, was Nonsinns ist), obwohl er nicht im Recht ist. Wie kann man da nun am besten rauskommen? Es muss doch noch eine Lösung geben.

Dazu muss ich sagen, dass er bei seiner Anwältin war und diese hat seinem Jobcenter geschrieben, ob sie nicht bis zu drei Monate die Miete beider Wohnungen übernehmen. Das genaue Schreiben kenne ich leider (noch) nicht.

Nun war der Vermieter gestern noch bei ihm und er sagt, dass er die Bestätigung von dem Jobcenter seines Mitbewohners haben möchte und er behaart darauf, sonst lässt er ihn nicht raus. Es ist ihm auch alles egal, ob es dort brennt, dort Lärmbelästigung ist desöfteren, die Polizei oft dort ist um zu schlichten, die Heizungsrohre kaputt sind und Gas austritt und so weiter. Auch das er an Schlafstörungen dadurch leidet und dies seine Arbeit gefährdet. Finde das mehr als arg. Es muss irgendeine Lösung noch geben, zumal sich sein Mitbewohner eh nicht drum scherrt.

Was kann man noch tun bei einem Vermieter der das Haus total verkommen lässt?

Regenmacher 21.03.2011 15:42

AW: Wohngemeinschaft - WG - Mietvertrag auflösen - Was kann er noch tun?
 
Beim Überfliegen dieses Beitrages (hätte man das nicht kürzer fassen können?) habe ich 2x das Wort Anwältin gelesen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Forum nicht die Kompetenz eines Anwalts ersetzen kann und will. Hier sind Laien, die versuchen, Ratschläge zu geben. Und in Ihrem Fall hätte ich von mir aus die Beratung durch einen Anwalt empfohlen.

Recht-Einfach 21.03.2011 16:00

AW: Wohngemeinschaft - WG - Mietvertrag auflösen - Was kann er noch tun?
 
Hallo,

das Mietrecht sieht genaue Vorschriften vor, wann jemand unter welcher Frist eine WOhnung kündigen kann. Die können Sie sich in unserem Informationsportal gerne noch einmal anlesen: -> Kündigung im Mietrecht

Dort finden Sie auch weiterführende Links zum Thema Kündigung durch Mieter und Vermieter.

Problem ist, dass beide den Mietvertrag unterschrieben haben und Hauptmieter sind. Hier sollte jedoch (wie mein Vorredner bereits sagte) der eingeschaltete Anwalt seines Amtes walten und nicht nur mit dem Jobcenter, sondern auch mit dem Vermieter korrespondieren!


Mietrecht Einfach

Teneriffa 21.03.2011 17:27

AW: Wohngemeinschaft - WG - Mietvertrag auflösen - Was kann er noch tun?
 
Danke für die Antwort und ich denke besser ausführlich schreiben, als einiges wegzulassen. Bei einer Anwältin war er, welche den Vermieter (laut ihrer Aussage) nicht anschreiben konnte. Nun geht mein Freund aber zu einer anderen Anwältin und mal schauen, was dabei rauskommt.

Mietrecht3 25.03.2011 21:10

AW: Wohngemeinschaft - WG - Mietvertrag auflösen - Was kann er noch tun?
 
Fristgerecht kündigen und dann ausziehen, dass ist die beste und einfachste Möglichkeit, wenn er es bis jetzt geschafft hat dort zu überleben wird er es auch noch die restlichen 3 Monate schaffen!


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