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cif07 23.03.2011 08:51

Kündigungsfrist und Aufnahme in Mietvertrag
 
Hallo,

ich werde demnächst in die Wohnung meiner Freundin mit einziehen, wir wissen aber jetzt schon, dass wir in ein paar Monaten in eine neue Wohnung ziehen werden.
Meine Freundin hat einen Mietvertrag, der 2004 geschlossen wurde und der die Staffelung der Kündigungsfrist in Abhängigkeit der Mietdauer vorsieht.

Nach einiger Recherche habe ich schon mitbekommen, dass diese Staffelung bei Altmietverträgen 2005 außer Kraft gesetzt wurde. Ich habe aber auch irgendwo gelesen, dass wenn im Mietvertrag etwas geregelt wird, was nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht, dies trotzdem für die Vertragsparteien bindend ist.
Kurzum: Gibt es trotzdem irgendeine Möglichkeit, dass diese Staffelungsklausel doch bindend für uns ist oder gilt generell 3 Monate?

2. Frage:
Der Vermieter meiner Freundin ist leider nicht sehr kooperativ und sehr unzuverlässig. Für mich wäre es notwendig, mit in den Mietvertrag aufgenommen zu werden. Kann er uns das verwehren? Wenn ja, kann man das durch einen Untermietvertrag umgehen? Im Mietvertrag steht etwas davon, dass der Vermieter bei Zuzug von Partner oder anderen Personen seine Zustimmung geben muss.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Regenmacher 23.03.2011 12:34

AW: Kündigungsfrist und Aufnahme in Mietvertrag
 
Die Kündigungsfrist für diese Wohnung beträgt, unabhängig von der Wohndauer, 3 Monate und keinen Tag länger.

Und das hier:

Ich habe aber auch irgendwo gelesen, dass wenn im Mietvertrag etwas geregelt wird, was nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht, dies trotzdem für die Vertragsparteien bindend ist.

Ist natürlich nicht ganz richtig. Es heißt, dass zwischen Mieter und Vermieter andere Klauseln ausgehandelt werden können, als es der Gesetzgeber vorsieht. Das sind dann aber wirklich ausgehandelte Bedingungen. Und nicht solche, die formularmäßig in einem Vertrag stehen.

Mietrecht3 25.03.2011 20:08

AW: Kündigungsfrist und Aufnahme in Mietvertrag
 
Das ist korrekt! Bzgl, deiner anderen Frage: natürlich darf er das nicht verwehren, allerdings kann er es "verschleppen" das ist zwar nicht nett, aber durchaus möglich!


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