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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Ärger mit dem Vermieter, Mietvertrag läuft aus
Hallo, ich habe jetzt das Internet durchsucht aber nicht so recht eine Antwort auf mein Problem gefunden. Vielleicht kann mir schnell jemand helfen.
Ich bin gestern nach 3 Wochen Urlaub wieder in meine Wohnung gekommen und musste feststellen, das mein Vermieter erneut (das war er vorher schon) in meiner Wohnung war. Ich fand ein Fenster angeklappt und eine nette Notiz in meinem Badezimmer bezüglich Sauberkeit. Jedenfalls ist die Situation für mich unerträglich geworden und ich will ausziehen. Nun läuft der Mietvertrag zum 31. August 2011 aus, sozusagen in weniger als 4 Wochen. Ist es ohne weiteres möglich, dann auszuziehen oder muss ich trotzdem noch bestimmte Fristen einhalten ? Es ist ja quasi keine Kündigung. Vielleicht kann jemand schnell antworten - ich muss ja zeitnah reagieren. Vielen Dank ! |
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#2
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AW: Ärger mit dem Vermieter, Mietvertrag läuft aus
Wieso läuft Ihr Mietvertrag zu diesem Termin aus, hatten Sie einen qualifizierten Zeitmietvertrag (http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm) abgeschlossen?
Warum haben Sie nach dem ersten Vorfall nicht das Türschloss ausgetauscht? Ihr Vermieter braucht keinen Schlüssel zu Ihrer Wohnung. |
#3
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AW: Ärger mit dem Vermieter, Mietvertrag läuft aus
Darf der Vermieter einfach so (ohne Grund) in die Wohnung? Das kann ich mir gar nihht vorstellen. Hast du ihn mal drauf angesprochen, warum er drinnen war?
Ich glaube, den Schlüssel darf man nicht einfach austauschen. In Ausnahmefällen, darf der Vermieter, glaube ich, auch in die Wohnung, aber eben nicht einfach so. Und schon gar nicht, um über die Sauberkeit zu meckern. Das ist frech! |
#4
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AW: Ärger mit dem Vermieter, Mietvertrag läuft aus
Wenn der Vermieter die Wohnung ungewollt betritt, so handelt es sich schlichtweg um Hausfriedensbruch:
-> Hausfriedensbruch In dem Artikel wird auch das Hausrecht angesprochen. Dieses beinhaltet ebenso, dass der Mieter die Schlösser zu seiner Wohnung jederzeit austauschen kann. Bei Auszug besteht jedoch die Rückbaupflicht! Also Schloss und Schlüssel niemals entsorgen! Mietrecht Einfach
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