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Auszug des Untermieters und Rückzahlung der Kaution

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 24.03.2013, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2013
Beiträge: 2
Standard Auszug des Untermieters und Rückzahlung der Kaution

Hallo Leute,

ich dachte mir, bevor ich auf eigene Faust Aussagen treffe, die vielleicht rechtlich falsch sind, frage ich lieber nach Rat.
Es geht um Folgendes: Ich bin Hauptmieter einer Studenten-WG, in der momentan 3 Leute wohnen. Die WG stand leer und wurde von uns 3en gleichzeitig neu bezogen.
Mit meiner Vermieterin habe ich einen Vertrag über eine Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten geschlossen, dies entspricht 1200 Euro. Mit meinen beiden Untermietern habe ich einen Untermietvertrag geschlossen, in diesem habe ich dann festgehalten, dass sie an mich jeweils 400 Euro Kaution entrichten sollen. Im Endeffekt zahlte also jeder der beiden Untermieter vor Einzug in die WG die 400 Euro an mich, ich steuerte weitere 400 bei und überwies den gesamten Betrag der Vermieterin auf ein gesondertes Konto.
Nun, nach 8 Monaten, zieht einer meiner Untermieter aus, genauer gesagt zum 30.4. Er hat rechtmäßig mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt, also ist die Kündigung wirksam.
In der Zwischenzeit haben wir natürlich nch einem neuen Untermieter gesucht, der die Lücke direkt zum 1.5. durch Bezug des freiwerdenden Zimmers schließen soll. Auch mit diesem Untermieter habe ich wieder denselben Untermietvertrag geschlossen, wiederum die Kaution über 400 Euro verlangt.

Soviel zu den Hintergrunddetails. Jetzt die eigentliche Frage: Wie gehe ich korrekt vor im Bezug auf die Kautionsrückzahlung?
Zugegebenermaßen habe ich mich über so gut wie alles betreffend Finanzen und Rechtmäßigkeiten informiert, nur die Sache mit der Kaution habe ich bis jetzt nicht genauer bedacht.

Dem zum 30.4. ausziehenden Untermieter steht eine Kautionsrückzahlung zu, ist klar. Allerdings ist die Frage, wie ich das nun handhaben muss, und bis wann muss ich dem Untermieter die Kautionsrückzahlung anteilhaft zurückzahlen, ab wann hat er rechtlich Anspruch darauf?
Mit der Vermieterin hat das ja eigentlich nicht wirklich etwas zu tun oder? Kann ich von ihr verlangen, dass sie zum Auszug des Untermieters sein Zimmer begutachtet, um dann eventuell Mängel festzustellen und deren Wert von dem ursprünglich 400 Euro betragenden Anteil des ausziehenden Untermieters abzuziehen? Oder ist das meine Aufgabe?
Kann ich vom Untermieter einen Teil der Kaution wegen eventueller Schäden (die Kopie des Übergabeprotokolls vom Einzug habe ich in meinen Unterlagen) selber einbehalten für Reperaturmaßnahmen und dann weniger an den ausziehenden Untermieter zurückzahlen...
Im Untermietvertrag habe ich diesbezüglich nichts festgehalten, ebensowenig die Vermieterin gegenüber mir im Mietvertrag, lediglich die Einzahlung wird behandelt.
So verlange ich z.B. vom neuen Untermieter, dass die Kaution bis eine Woche vor Einzug auf meinem Konto landen soll.
Der neue Untermieter sollte also bis zum 24. April die 400 Euro Kautionsanteil an mich überweisen. Am 30. April zieht ja der alte Untermieter aus, wie kann ich die Beträge - also die neue Kaution und den Anteil, der dem ausziehenden Untermieter zusteht - gegenrechnen, ohne rechtlich mich absolut zu vergreifen? Gleichzeitig möchte ich natürlich auch die Tatsache einbeziehen, dass ggf. Schäden im Zimmer des ausziehenden Untermieters hinterlassen werden. Dies sehe ich jedoch vermutlich erst, wenn alle Möbel rausgeräumt sind, was erst gegen Ende April der Fall sein wird. Fragen über Fragen...

Vielleicht kann mir jemand Erfahrenes eine Art To-do-Liste angeben, wie ich die Sache angehen sollte. Das wäre wirklich sehr hilfreich! Wie gesagt, möchte das möglichst korrekt machen.

Vielen Dank schonmal im Voraus.
Einen schönen Sonntag!



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Geändert von Löwenzahn (24.03.2013 um 12:50 Uhr)
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  #2  
Alt 24.03.2013, 15:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Auszug des Untermieters und Rückzahlung der Kaution

Zitat:
Fragen über Fragen...
Die dann besser von einem Mieterverein beantwortet werden sollten:

http://www.mieterverein-hamburg.de/t...untermiete.pdf
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.03.2013, 09:00
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Auszug des Untermieters und Rückzahlung der Kaution

Der Hauptmieter ist seinen Untermietern gegenüber der Vermieter. Auch die Kautionsabsprachen mit seinen Untermietern sind davon betroffen, da die Kautionen ja von ihm gefordert wurden und auch an ihn gezahlt wurden.

Es lohnt sich den § 551 BGB mal näher zu betrachten.
§ 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Der Mietvertrag mit seiner Vermieterin hat mit seinen Untermietern nichts zu tun.
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Antwort

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Stichworte
kaution, rückzahlung mietkaution, untermieter


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