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Befristeten Mietvertrag vorher kündigen, da Haus verkauft wird.

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.06.2010, 08:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 2
Standard Befristeten Mietvertrag vorher kündigen, da Haus verkauft wird.

Hallo, sorry, das wird etwas lang, aber ich hoffe, mir kann hier wer helfen...

wir haben ein Haus gemietet. Kündigungsausschluß bis 30.11.2011.
Nun kommen mehrere Sachen auf einmal, mit dem Schluß, das es das Beste wäre, wenn wir vorher aus dem Vertrag könnten.

Wir sind bereits 2 Monate im Verzug mit der Miete (im Februar und April nicht gezahlt), unser Geschäft (selbstständig) läuft sehr schlecht, was wir natürlich belegen können (lt. Steuerberater und Unternehmensberater). Wir möchten ihm anbieten, daß er dafür die Kaution behält. Kann er uns kündigen, und trotzdem auf die ganze Miete für die Dauer des Mietvertrages bestehen, obwohl wir nicht mehr dort wohnen?

Nun ist eine Wohnung frei geworden im Haus meiner Eltern. Wir könnten dort mietfrei wohnen, was natürlich einen enormen finanziellen Vorteil hätte.

Des weiteren soll das Haus verkauft werden. Es waren schon 2 Makler da und haben es sich mit evtl. Käufern angeschaut. Der Vermieter will das Haus nie mehr vermieten, sondern nur verkaufen, was einen evtl. Nachmieter, den wir suchen könnten, ja ausschließt.

Wir fragten, ob wir vorher raus könnten, unser Vermieter meinte, mit ihm können man doch reden. Nun habe ich ihm letzte Woche eine Email geschcikt und gebeten, den Mietvertrag zum 31.10.2010 aufzuheben. zurück kam, daß da ja noch nichts abgemacht wäre und er das persönlich besprechen will, seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet und der Makler ruft nun wieder an und will einen Termin zur Besichtigung machen. Es kommt uns so vor, als hält er uns hin, wenn er verkauft, können wir raus, weil die Käufer ja dann einziehen wollen, wenn nicht, hat er ja unsere Miete. Sind wir verpflichtet, die Makler mit Kunden reinzulassen? Reicht es, wenn wir zukünftig alle 2 Wochen zur Besichtigung einen Sammeltermin angeben. Wir haben keine Lust, dauernd auf dem Präsentierteller zu sein.

Wir wissen auch nicht, was wir dem Makler sagen sollen. Sagen wir, das unser Vertrag so lange läuft, kauft keiner das Haus. Was anderes sagen, können wir nicht, da wir nicht wissen, was der Vermieter nun macht.

Außerdem haben wir noch einige Mängel am Haus. Die Kellertreppe ist nicht ok und daher ist die Wand zum Keller hin nass. Der offene Kamin im Wohnzimmer funktionierte noch nie (Extra Kaminzimmer mit 10m²) (lt. Kaminbauer muss der Kamin komplett neu gebaut werden), die Terassentür ist nicht dicht und im Winter zieht es rein ohne Ende, man kann mit bloßem Auge einen Schlitz sehen. Die Spülung in einem Klo hat keinen Druck, sodaß man ihn nicht richtig benutzen kann. In der Küche hängt ein Schlauch aus der Wand, der eigentlich für die Dunstabzugshaube ist (wir haben keine), aus diesem Schlauch tropft bei starkem Regen Wasser, so daß wir einen Topf drunterstellen müssen...

Wir wissen nun wirklich nicht, wie wir uns verhalten sollen. Wenn wir vorher aus dem Vertrag könnten, dann wären uns die Mängel ehrlich gesagt wurscht, aber wenn er auf den Vertrag besteht, dann möchten wir auch im Winter einen funktionierenden Kamin. Die anderen Mängel sollen dann auch behoben werden...Inwieweit kann man die Miete kürzen, wenn die Mängel nicht beiseitigt sind?

Kann uns jemand helfen?

Viele Grüße
Sera



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  #2  
Alt 29.06.2010, 09:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Befristeten Mietvertrag vorher kündigen, da Haus verkauft wird.

Ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss ist für beide Seiten bindend, auch dann, wenn die Finanzen nicht mehr mitspielen.

Mietschulden in Höhe von mehr als einer Monatsmiete berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung, wobei aber die Schulden damit nicht getilgt sind, es kämen neue inform von Gerichtskosten dazu.

Eine Verrechnung der Kaution mit der ausstehenden Miete muss der Vermieter nicht vornehmen, denn die Kaution gilt quasi als Pfand auch noch 6 Monate nach Auszug weiter (verdeckte Mängel an der Mietsache bei Rückgabe).

Die Mängel, die Sie hier anführen sind eventuell dazu geeignet, eine Minderung der Miete vorzunehmen. Alles andere sollten Sie aber ganz schnell vergessen. Über die Höhe der Mietminderung sollten Sie mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen, der dann diese Mängel besser beurteilen kann.

Und, bedenken Sie, Sie sind in einer Position, in der Sie keine Forderungen stellen können. Sie müssen das Gespräch mit dem Vermieter auf Biegen und Brechen suchen, denn Sie schulden ihm viel Geld, dass er sich so oder so von Ihnen holen kann.
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  #3  
Alt 29.06.2010, 09:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Befristeten Mietvertrag vorher kündigen, da Haus verkauft wird.

Ich will ihm ja auch nichts schuldig bleiben. Geht er auf die Sache mit der Kaution nicht ein, dann zahlen wir es ihm so. Irgendwie wird das dann schon gehen.
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