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Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.01.2015, 16:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2015
Beiträge: 3
Böse Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Hallo, ich bin kurz vorm durch drehen.Kann Nachts schon gar nicht mehr richtig schlafen. Vielleicht weiß ja einer von euch Rat.

Folgendes: Ein Freund und ich haben uns eine Wohnung angeschaut bei einem Privatvermieter.Also es ist ein 2 familienhaus.Er wohnt oben und wir würden unten einziehen.Am Anfang war er auch noch sehr nett und ist mit uns auch im schnell Durchgang durch die Wohnung.Das Bad wird komplett neu gemacht,aber der Rest der Wohnung ist unrenoviert mit vielen Löchern und Nägeln übersät.Am Ende des Flures ist eine Nische die extreme Wasserschäden auf weist. Vermieter sagte das er sich darum kümmern wird.Desweiteren sind uns bei alleinigen betreten noch mehr Mängel aufgefallen.

Da hatten wir aber schon den Mietvertrag unterschrieben. Danach hatte ich mir nochmal den Mietvertrag durch gelesen wegen §6 Zustand der Mieträume.

Da steht jetzt folgendes: Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt.Eine Verschuldungsunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

Jetzt meine Frage. Kann ich trotzdem noch die Mängel melden? Muss ich die beim Auszug selbst entfernen oder erneuern? Da ich den Mietvertrag nicht widerrufen kann und der Vermieter sich weigert ihn gemeinsam zu widerrufen muß ich die Wohnung ja erstmal beziehen. Möchte da aber schnell wieder raus. Denn die Mängel die noch auftreten könnten wie z.b. bei der Erneuerung des Bades oder der Erneuerung des Fliesenspiegels in der Küche kann man ja nicht vorraus sehen. Mein Kopf hört gar nicht mehr auf zu rattern.

Danke im voraus



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  #2  
Alt 20.01.2015, 15:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

1. Die Anmietung einer neuen Wohnung ist eine wichtige Angelegenheit. Das kann man nicht in einem schnellen Durchgang erledigen. Der Vermieter, der bei der Besichtigung aufs Tempo drückt, hat oft etwas zu verbergen.

2. Die jetzt nachträglich festgestellten Mängel sollte man unbedingt in Wort und Bild dokumentieren, damit man Beweise hat für den Fall, dass der vermieter bei Auszug unter Amnesie leidet.

3. Wenn ein üblicher unbefristeter Miertvertrag abgeschlossen wurde, dann kann man den schon jetzt zum 30.04.2015 kündigen.

4. Ihr solltet auch wissen, dass euch der Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann, wenn ihm was an euch nicht gefällt. Lest bitte dazu den § 573 a BGB

Wohnung im Zweifamilienhaus: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist
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  #3  
Alt 21.01.2015, 09:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Danke für deine Antwort.Sie war sehr hilfreich. Da wir die Wohnung erst zum 1.5. angemietet haben und uns jetzt schon nicht mehr mit dem Vermieter verstehen wollten wir einen Aufhebungsvertrag machen mit ihm. Komischer weise weigert er sich aber ich weiß einfach nicht warum er sich so auf uns versteift. Ich hätte sogar jemanden der dort an unserer Stelle einziehen würde.
Das läuft jetzt alles schon über einen Mediator.Sollten wir gezwungen sein diese Wohnung doch an zu mieten dann werde ich natürlich auch mit einen unabhängigen Zeugen alles dokumentieren und Bildlich festhalten lassen.

Muss ich ihm dann davon eine Kopie geben zum unterschreiben? Oder reicht das auch beim Auszug dann so aus?
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  #4  
Alt 21.01.2015, 10:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Wenn Sie jetzt kündigen, ist es fristgerecht zum 30.04.15. Die Kündigung sollten Sie per Einwurfeinschreiben verschicken oder persönlich übergeben, bzw. mit Zeugen in den Briefkasten werfen.

Einwurfeinschreiben deshalb, weil andere Formen des Einschreibens vom Vermieter nicht angenommen werden, bzw. nicht abgeholt werden könnten.

Wenn Sie den Ist-Zustand der Wohnung dokumentieren wollen, sollten Sie das gemeinsam mit einem Zeugen machen. Fotos und Zustandsbericht reichen aus, eine Kopie davon muss der VM nicht bekommen, er kann sich ja sein "Werk" jederzeit ansehen.

Viel Glück bei ihrem Vorhaben, dass aber zu 99,9999% nur einen "Sieger" kennt, Sie als Mieter.
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  #5  
Alt 21.01.2015, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2015
Beiträge: 3
Standard AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Tja, so einfach ist das leider nicht. Wenn ich jetzt diesen neuen Mietsvertrag kündige dann muss ich 3 Monate lang für 2 Wohnungen aufkommen.Und das kann ich leider nicht. daher hoffe ich immer noch auf einen Aufhebungsvertrag.Ansonsten muss ich dort einziehen und meine alte Wohnung kündigen. :-(
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  #6  
Alt 21.01.2015, 19:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Sie die Wohnung zum 01.05. angemietet haben, dann haben Sie doch keinen Cent Miete zu bezahlen, weil die Wohnung bereits wieder zum 30.04. gekündigt wurde.

Das ist doch die einfachste Sache der Welt, Sie müssen nur kündigen und sind die Wohnung wieder los, bevor Sie sie bezogen haben.

Und noch einmal:

Zitat:
Tja, so einfach ist das leider nicht. Wenn ich jetzt diesen neuen Mietsvertrag kündige dann muss ich 3 Monate lang für 2 Wohnungen aufkommen.
Das ist Quatsch und hat mit dem, was Sie bisher geschrieben haben, keinen Bezug.
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  #7  
Alt 15.05.2015, 16:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2015
Beiträge: 8
Standard AW: Erhebliche Mängel bei Wohnungsbesichtigung

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Sie meinen, dass Sie zahlen müssten Flyingangel. Bitte erklären Sie das..
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Stichworte
aufhebungsvertrag, badezimmer, einwurfeinschreiben, mehrfamilienhaus, mängel, wasserschaden


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