Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.02.2012, 16:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2012
Beiträge: 3
Standard Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen

Hallo,

ich habe folgende Frage:

In meinem Mietvertrag steht folgender Passus:

Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der - Mieter - Vermieter (Nichtzutreffendes streichen)... Als angemessene Zeitabstände von Schönheitsreparaturen gleten im Allgemeinen für Küchen, Bäder alle 3 Jahre, für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre; in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

Es wurde in diesem Passus keine Streichung vorgenommen, so dass jetzt nicht zu ersehen ist, WER die Schönheitsreparaturen übernimmt.
Darüber hinaus steht unter "Beendigung der Mietzeit"

Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

Ich habe diese Wohnung nun gekündigt (bei Auszug wohne ich dann 2 1/2 Jahre dort). Meine Frage:

Muss ich bei Auszug die Räume streichen ? Oder kann ich die Wohnung, wie aufgeführt "besenrein" übergeben ? Hier gibt es doch auch, wenn ich richtig in Erinnerung habe, eine neue Rechtsprechung, was das Streichen bzw. beim Renovieren betrifft, oder ?

Fragende Grüße
mheidrun



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 26.02.2012, 18:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen

Da Sie nicht schreiben, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet, kann ich nur raten.

Wenn Sie damals eine Wohnung übernommen haben, deren Wände und Decken in Ordnung waren und Sie den Zustand heute auch noch als gut bezeichnen, dann müssen Sie nicht renovieren.

Haben Sie sich aber in sehr eigenen Farben in der Wohnung "verewigt", könnte Ihr Vermieter neutrale Wandfarben verlangen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.02.2012, 08:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen

Hallo,

wir haben in zwei Zimmern ein wenig Farbe an die Wände gebracht. Einmal in einem der Kinderzimmer eine Wand in hell gelb, in dem anderen Kinderzimmer eine Wand in hellgrün.

die Räume sind vom Zustand her wirklich noch gut ... das Treppenhaus hatte schon seine Gebrauchsspuren, als wir eingezogen sind, die sind logisch jetzt immer noch da ....

Grüße
mheidrun
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.02.2012, 12:13
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen

Hallo,

möglicherweise könnte Ihr Vermieter diese Farben dulden. Das muss er aber nicht und könnte die Weißung verlangen. Das sollten Sie rechtzeitig mit ihm absprechen.

Wenn es zur Übergabe der Wohnung ein Protokoll gab, in welchem die Gebrauchsspuren im Treppenhaus dokumentiert sind sollte dies auch kein Problem sein - ebenso, wenn sich ihr Vermieter freundlicherweise daran erinnert. Sowas wird nur leider häufiger "vergessen", wenn es denn nicht niedergeschrieben wurde! Hier müssen Sie möglicherweise Ellenbogen beweisen!


Suchen Sie bezüglich der Wandfarben und des Treppenhauses einfach das Gespräch mit dem Vermieter und Sie haben am einfachsten Klarheit. Welche Aufgaben auf Sie lauern könnten wissen Sie ja bereits!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Stichworte
renovierung, schönheitsreparaturen, übergabeprotokoll


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schönheitsreparaturen, Mietvertrag von 1986 Moni Reparaturen und Modernisierung 1 09.06.2010 16:23
Frage zur Kündigungsregelung im Mietvertrag Flonad Kündigung 2 30.11.2009 11:29
Schönheitsreparaturen Branko Reparaturen und Modernisierung 0 05.11.2009 20:17
Schönheitsreparaturen bei Auszug Kira7 Reparaturen und Modernisierung 3 18.07.2009 15:12
Klausel Schönheitsreparaturen gigabrain Reparaturen und Modernisierung 1 06.07.2009 19:04


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietvertrag
Frage zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen