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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Fußboden vom Vormieter abkaufen?
Ich möchte eine Wohnung mieten und mir wurde gesagt, dass sowohl die Wände als auch der Fußboden von mir bei EInzug herzurichten sind. Dh der jetztige Fußboden, der 2006 verlegt wurde (rel. hochwertiges Laminat) wird entweder vom jetztigen Mieter herausgenommen und ich muss einen neuen Fußboden verlegen oder ich kaufe diesen ab. Allerdings wollen diese 600 Euro haben (Kosten Fußboden damals über 900 Euro). Bin ich verpflichtet diesen abzukaufen, oder ist es nicht eigentlich Sache des Vermieters einen Fußboden in der Wohnung zu haben?
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#2
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AW: Fußboden vom Vormieter abkaufen?
Hallo,
dieser Fall scheint mir doch relativ ungewöhnlich. Denn in der Regel ist es so, dass bereits vom Vermieter für einen Fußboden gesorgt wird. Diese Abnutzung ist dann im Mietpreis enthalten, es sei denn, der Mieter fügt dem Boden selber einen Schaden zu. Sollte es so sein, dass der Vormieter eigenständig Laminat, z.B. über einen PVC Boden gelegt hat, gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie verweigern die Übernahme des neuen Bodens des Vormieters (bitte prüfen, ob hierzu was im Mietvertrag geregelt wurde)! - Damit wäre der Vormieter zur Rückbaupflicht heranzuziehen und sie legen einen eigenen Boden. Die andere Alternative wäre die Übernahme des Bodens. Doch eine Verpflichtung kann ich nicht erkennen, wenn diese nicht ausdrücklich im Mietvertrag geregelt wurde. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Fußboden vom Vormieter abkaufen?
Bei den geschilderten Vorbedingungen sollte es man sich gut überlegen, ob man diesen Mietvertrag überhaupt eingeht.
Der Mieter muss sich im Klaren sein, dass er, wenn er den Bodenbelag kauft, auch Eigentümer wird. Damit hätte er das gleiche Problem bei seinem Auszug. Denn der Vermieter kann auch dann noch den Rückbau verlangen. Sollte dabei der darunter befindliche Boden beschädigt sein, würden auch diese Kosten vom Mieter getragen werden müssen. Zu Kauf selbst meine ich, dass der Kaufpreis überhöht ist. Die Lebenserwartung eines Laminatbodens liegt bei ca. 10 Jahren. Da der Boden bereits 6 Jahre alt ist, liegt der Zeitwert nur noch bei 40%. Ja, und ob der Mieter nun verpflichtet ist den Boden zu kaufen, hängt von seiner persönlichen Entscheidung ab. Er muss ja nicht diese Wohnung mieten. |
#4
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AW: Fußboden vom Vormieter abkaufen?
Zitat:
Zitat:
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Stichworte |
fußboden, mietrecht, vermieter, vormieter |
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